Die Finanzaufsicht Bafin hat zwei Pensionskassen die Betriebserlaubnis entzogen. Der Caritas Versicherungsverein und sein Schwesterunternehmen Kölner Pensionskasse erfüllten die Mindestkapitalanforderung nicht und ihre Finanzierungspläne zur Beseitigung der Unterdeckung seien unzureichend, teilte die Bafin am 14. Januar 2021 mit. Die Untersagung war bereits 2018 angeordnet worden, nach einem Widerspruchsverfahren wurde sie am 1. Januar 2021 rechtskräftig. Hintergrund der Misere ist die seit langem währende Niedrigzinsphase, wodurch die Kassen zu wenig Anlageerträge bekommen. Laut Bafin hat es in der jüngeren Vergangenheit keinen vergleichbaren Fall gegeben.
Beide Kassen haben nach Bafin-Angaben insgesamt 55.000 Pensionsanwärter und Versorgungsempfänger – 24.000 bei der Caritas-Kasse und 31.000 bei der Kölner. Ihre Verträge laufen weiter, die beiden Institute wird es weiterhin geben – aber als Unternehmen, die in Liquidation sind und kein Neugeschäft mehr machen dürfen. Einzahlungen in die Altersvorsorge und die Zahlung von Renten werden weiter erfolgen. Erst wenn die Menschen gestorben sind, die heute noch jung sind, in die Kassen einzahlen und später Renten bekommen, ist das Thema abgehakt – das dürfte noch mehrere Jahrzehnte dauern.
Die Pensionskasse der Caritas VVaG und die Kölner Pensionskasse VVaG teilten mit, dass sie „die bestehenden Altersvorsorgeverträge ihrer Mitglieder weiterhin planmäßig abwickeln und damit über einen sehr langen Zeitraum weiter tätig sein“ werden. Für bestehende Verträge bedeute der Liquidationsstatus keine Veränderungen.
Die Versicherungsnehmer hatten schon 2018 Leistungskürzungen hinnehmen müssen. Künftig könnte dies nochmals der Fall sein. Die Caritas-Pensionskasse organisiert nach eigenen Angaben seit mehr als 65 Jahren Altersversorgung für Mitarbeiter der katholischen Kirche und der Caritas sowie für Ordensangehörige. Die 2002 gegründete Kölner Pensionskasse stand Beschäftigten aus anderen Branchen offen.
Lage ist angespannt
Aus Sicht von Branchenexperten ist die Lage bei vielen Pensionskassen angespannt. „Den Anwärtern und Rentnern wurden hohe Garantien versprochen, zugleich sind die Zinsen am Kapitalmarkt aber extrem niedrig – dadurch besteht die Gefahr, dass mangels Erträgen langfristig eine Unterdeckung entsteht“, sagt Lars Heermann von der Assekurata Rating-Agentur.
Allerdings gebe es Unterschiede: Pensionskassen, die von großen, kapitalkräftigen und heute noch existierenden Unternehmen gegründet wurden, stünden finanziell in der Regel relativ sicher da, schließlich könnten diese Firmen bei Bedarf Finanzspritzen geben, so der Experte. Betriebswirtschaftlich hilfreich sei es zudem für die Kassen, wenn sie die zugesagten Leistungen notfalls herabsetzen dürften und dadurch finanziell entlastet würden. Dies dürfen aber nur ältere Pensionskassen. Jüngere, zu Beginn dieses Jahrtausends gegründete Kassen, dürfen das nicht – sie seien daher zum Teil noch stärker unter Druck als die älteren Kassen.
Die Bafin hat derzeit rund 20 von 80 Lebensversicherer und 36 von 135 Pensionskassen unter verschärfter Beobachtung. Niedrigzinsen schlagen bei den Kassen stärker ins Kontor als bei Lebensversicherungen, weil sie fast ausschließlich lang laufende Renten mit teilweise hohen Garantien in ihrem Bestand haben.