Um den Lebensstandard zu sichern, benötigt ein Rentner etwa 80 Prozent seines letzten Nettoeinkommens. Abhängig von den eigenen Wünschen sind 80 Prozent allerdings nur ein Richtwert. So besitzen künftige Rentner eine höhere Lebenserwartung als heutige und benötigen somit grundsätzlich mehr Geld für den Ruhestand. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.
Die Grundlage für konkrete Berechnungen liefert den gesetzlich Versicherten die jährliche Renteninformation. Sie gibt eine gute Information, wie viel Versicherte monatlich voraussichtlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten werden. Diese Rente wird bei der Mehrzahl der Deutschen allerdings nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher sollte jeder Vorsorgesparer so früh wie möglich konkrete Berechnungen vornehmen, um seinen zusätzlichen Vorsorgebedarf zu ermitteln.
Auf der Basis der 80-Prozent-Regel können sich Sparer mit dem Rentenlücken-Rechner des BVI Orientierung verschaffen. Nach der Eingabe von Geburts- und Renteneintrittsdatum sowie den bereits erreichten Rentenentgeltpunkten oder ihres Gehalts, erfahren die Sparer dort eine Einschätzung zu ihrem privaten Vorsorgebedarf.
So muss beispielsweise ein heute 30-jähriger Single mit einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro eine Lücke von 233 Euro schließen, um 80 Prozent seines Nettolohns in Höhe von 1.130 Euro zu erreichen (Annahme: Renteneintrittsalter 67 Jahre, zwei Prozent Lohnsteigerung pro Jahr bis Renteneintritt, Berufseintritt im Jahr 2010, Arbeitsplatz in den alten Bundesländern).
Ein heute 40-jähriger Ehemann mit einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro muss eine Rentenlücke von monatlich rund 632 Euro mit eigenen Sparanstrengungen ausgleichen (Annahme: Renteneintrittsalter 67 Jahre, zwei Prozent Lohnsteigerung pro Jahr bis Renteneintritt, Berufseintritt 2005, Arbeitsplatz in den alten Bundesländern).
Sparpläne mit Investmentfonds würden eine gute Möglichkeit bieten, ein zusätzliches Polster für den Ruhestand aufzubauen und so die Rentenlücke zu schließen, so der BVI.
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