Eine höhere Erbschaftsteuer würde Familienunternehmen in Deutschland aus Sicht des Industrie-Branchenverbands BDI ungewollt an den Kapitalmarkt treiben.
"Ich kenne mehrere Familienunternehmer, denen klar ist, dass weder die Firma noch die Eigentümer beim nächsten Generationswechsel die fällige Erbschaftsteuer bestreiten können", sagte Verbandspräsident Siegfried Russwurm der Deutschen Presse-Agentur. "Denen bleibt gar nichts anderes übrig, als Anteile an der Firma zu verkaufen, um daraus die Erbschaftsteuer zu zahlen." Das treffe besonders langfristig orientierte, standorttreue Familienunternehmen hart - genau solche Unternehmen, die die Politik sonst immer hervorhebe und lobe.
Mehrere Parteien versprechen in ihren Programmen für die Bundestagswahl am 26. September Reformen der Erbschaftsteuer. Mit dem bisherigen Steuermodell machen Erbschaften Studien zufolge die Vermögenden noch reicher, unter anderem, weil für Betriebsvermögen großzügige Sonderregelungen gelten. SPD, Grüne und Linke haben sich deshalb Reformen vorgenommen und wollen hohe Erbschaften stärker besteuern.
Union und FDP dagegen lehnen eine schärfere Erbschaftsteuer ab, weil sie dadurch Unternehmen und Arbeitsplätze gefährdet sehen. Diese Einschätzung teilt auch der BDI. Das Geld für Erbschaft- oder Vermögensteuern fehle den Unternehmen dann für Innovationen und Investitionen, warnte Russwurm. "Dann blutet Substanz aus." Er sehe "eine echte Gefahr" für Unternehmen, die diese Steuer nicht zahlen und deshalb weniger investieren könnten.
Russwurm kritisierte auch die bestehenden Sonderregelungen für das Erben von Betrieben. Steuernachlässe würden Unternehmen nur gewährt, wenn sie sieben Jahre lang ihre unternehmerischen Entscheidungen daran ausrichten, wie viel Löhne und Gehälter sie zahlten. "Dann droht die Erbschaftsteuer notwendigem unternehmerischen Handeln im Weg zu stehen", warnte Russwurm.
Wie viel in Deutschland jedes Jahr vererbt wurde, ist nicht bekannt: Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen nach Angaben des Statistischen Bundesamts unterhalb der hohen Freibeträge. So können Ehepartner bis zu 500.000 Euro, die eigenen Kinder bis zu 400.000 Euro erben, ohne dafür Steuern zu zahlen. Erben oberhalb der Freibeträge zahlten im vergangenen Jahr auf Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro insgesamt 8,5 Milliarden Euro Steuern - deutlich mehr als im Vorjahr.