Vorsorge

Rentenkonto geklärt? Dann können Sie mit Ihrer Rente rechnen!

Lesezeit: 5 min
07.03.2022 19:31  Aktualisiert: 07.03.2022 19:31
Die Rente ist sicher, nur ihre Höhe ist fraglich. Deshalb sollte jeder sein Rentenkonto regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Zeiten korrekt angerechnet wurden.
Rentenkonto geklärt? Dann können Sie mit Ihrer Rente rechnen!
Die Rentenkontoklärung sollte rechtzeitig im Erwerbsleben und vor dem eigentlichen Ruhestand angestoßen werden. (Foto: iStock.com/dstaerk)
Foto: dstaerk

Die Rente ist sicher! Mit diesen Worten warb im Jahr 1986 Nobert Blüm in einer groß angelegten Kampagne um mehr Vertrauen für die deutsche Rentenversicherung. Was der einstige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in der derzeitigen Situation wohl zu seiner damaligen Aussage gesagt hätte? Genaues weiß man nicht, nur eines ist gewiss: Die meisten Bundesbürgerinnen und -bürger wissen in Zeiten von Niedrigzins & Co. um die Problematik mit der gesetzlichen Rente.

Allerdings – und dies sollte auch der Anreiz sein diesen Artikel zu Ende zu lesen – kann durch eine sogenannte „Rentenkontoklärung“ vollkommene Gewissheit darüber erlangt werden, ob alle versicherungsrelevanten Rentenzeiten auch korrekt von der Deutschen Rentenversicherung erfasst worden sind. Dies festzustellen, hört sich im ersten Moment zwar kompliziert und „sperrig“ an, in Wahrheit ist eine „Rentenkontoklärung“ in jedem Lebensalter aber zu empfehlen. Tipp: Wenn unklar sein sollte, um welchen Rentenversicherungsträger es sich handelt, kann entweder die kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung kontaktiert werden (Tel.: 0800 1000 480 70) oder die Anfrage wird schriftlich an die Deutsche Rentenversicherung Bund in 10704 Berlin gestellt werden. Die Anfrage wird in jedem Fall an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.

Ist alles lückenlos erfasst?

Bei der Deutschen Rentenversicherung ist für jede(n) Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer, die / der einer Arbeit nachgeht, seit seiner ersten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine individuelle Rentenversicherungsnummer, auch besser bekannt als Sozialversicherungsnummer, sowie ein Rentenkonto hinterlegt (die Sozialversicherungsnummer kann entweder bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung online angefordert werden; bei Arbeitnehmern ist sie auf jeder Gehalts-/Lohnabrechnung aufzufinden). Die Rentenversicherungsnummer, die seit Erteilung stets unverändert bleibt, setzt sich hierbei immer nach dem gleichen Prinzip zusammen und besteht aus einer Bereichsnummer, dem Geburtsdatum, den Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens, einer Seriennummer und einer Prüfziffer. Auf dem Rentenkonto wird Jahr für Jahr ähnlich wie auf einem Bankkonto ein Guthaben für die spätere Rente festgeschrieben. Im Idealfall sind dort alle relevanten Zeitabschnitte lückenlos erfasst, die einen direkten Einfluss auf den Rentenanspruch haben.

Doch warum ist es nun sinnvoll, das Rentenkonto in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung zu unterziehen? Dies liegt vor allem darin begründet, dass nicht immer alle relevanten Zeiten von der Deutschen Rentenversicherung lückenlos erfasst werden. So müssen viele für die Rente relevanten Zeiten, wie beispielsweise die Dauer der Kindererziehung, aber auch Schulzeiten (insbesondere ab dem 17. Lebensjahr), Ausbildungszeiten, Studium / Studienabbruch, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder längere Krankheiten mit Bezug von Krankengeld selbstständig der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Weitere für die Rente relevante Zeiten sind beispielsweise die Pflege von Angehörigen, Wehrdienst, Zeiten der Ausbildungssuche, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Rehabilitation, Krankheitszeiten vor Eintritt in das Erwerbsleben sowie Schutzfristen (Schwangerschaft). Wer die Versicherungszeiten nicht rechtzeitig abklärt, riskiert Einbußen, die je nach Ausmaß, erhebliche Auswirkungen auf die Höhe sowie auch auf die Wartezeit der später zu beziehenden Rente haben können. Ergo: Nur wenn das Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe der späteren Rente auch richtig berechnet werden!

Diese Schritte sollten bei der Rentenkontoklärung beachtet werden

Erste Regel: „Je früher, desto besser“. Die Rentenkontoklärung sollte rechtzeitig im Erwerbsleben und vor dem eigentlichen Ruhestand angestoßen werden. Fehlende Belege können dann rechtzeitig nachgereicht sowie Fehler aufgedeckt werden. Müssen Unterlagen nachgereicht werden, sind diese entweder im Original oder in Form amtlich bestätigter Fotokopien vorzulegen, denn einfache Fotokopien ohne behördlichen Stempel werden nicht akzeptiert. Bitte beachten: Amtliche Bestätigungen, die für diesen Zweck der Vorlage bestimmt sind, werden in der Regel kostenfrei von der Krankenkasse, der Stadtverwaltung etc. zur Verfügung gestellt. Vor der Versendung unwiederbringlicher Originale mit der Post sollte abgesehen werden.

Zweite Regel: „Wer suchet, der findet“. Ungeklärte Zeiten weist die Deutsche Rentenversicherung gesondert auf dem Formular aus. Hier gilt es selbst die Initiative zu ergreifen und nachzuforschen, in welchen Zeiten, entsprechende Tätigkeiten verrichtet wurden. Etwaige Fehlzeiten sind zu belegen (z. B. alte Arbeitsverträge, Studienbuch, Ausbildungszeugnisse etc.).

Dritte Regel: „Irren ist menschlich“. Im Zuge des Rentenkonto-Checks sind auch alle anderen Daten unter die Lupe zu nehmen und auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (z. B. persönliche Angaben, weitere Versicherungszeiten etc.).

Vierte Regel: „Ende gut, alles gut“. Für das Suchen von Belegen im Zuge der Rentenkontoklärung sind insgesamt 6 Monate vorgesehen. Nach Abschluss und Rückversand der Unterlagen erstellt die Deutsche Rentenversicherung einen Bescheid mit dem korrigierten Versicherungsverlauf. Dieser wird per Post zugestellt und sollte erneut überprüft werden, um Übertragungsfehler gänzlich auszuschließen.

Wer sich mit der Klärung seines Rentenkontos unsicher fühlt oder sich für Ehegatten oder Kinder informieren lassen möchte, kann sich zu jeder Zeit an die Deutsche Rentenversicherung wenden und sich kostenlos beraten lassen. Einzig eine Vollmacht (im Falle von Ehegatten und Kindern) sowie der Personalausweis bzw. die Geburtsurkunde bei nicht in Deutschland Geborenen ist hierzu notwendig. Des Weiteren kann auch auf die Hilfe von ehrenamtlichen Versichertenberatern der Deutschen Rentenversicherung zurückgegriffen werden, die kostenlos Tipps und Auskünfte rund um die Themen Rente (z. B. Antragsstellung von Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten) erteilen. Vorsicht sollte allerdings bei der Rentenkontoklärung von Onlineanbietern gelten, denn hier besteht in der Regel Zweifel an der Seriosität der angebotenen Dienste.

***

Stefan Friebis arbeitet nebenberuflich als freier Texter für unterschiedliche Branchen, u.a. IT, Verbandswesen, Immobilienwirtschaft sowie Finanzen und Versicherungen.
 

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