Die Bundesregierung hat die Frist für das Baukindergeld um drei Monate verlängert. Sie gilt jetzt nicht mehr bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März 2021. Das bedeutet, dass die Leistung beantragen kann, wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Hintergrund ist die Corona-Pandemie, durch die sich die Erteilung von Baugenehmigungen und die Unterzeichnung von Kaufverträgen teilweise verzögert hat. Der Antrag auf Förderung kann noch bis Ende 2023 abgegeben werden. Diese Frist bleibt unverändert.
Wie das Bundesinnenministerium im September weiter mitteilte, hatten bis Ende August 2020 rund 260.500 Familien die Förderung für die eigenen vier Wände beantragt. Dadurch sind für das vor zwei Jahren eingeführte Baukindergeld den Angaben zufolge Mittel in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro gebunden.
Seit dem 18. September 2018 winkt Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie der staatliche Zuschuss. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
An der Leistung war immer wieder Kritik laut geworden, etwa dass sie die Immobilienpreise weiter anfeuere oder dass Familien profitierten, die das Geld eigentlich nicht nötig hätten. Nach Daten der KfW Bankengruppe haben etwa 60 Prozent der Bezieher ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro pro Jahr. Die Obergrenze beträgt 90.000 Euro bei einem Kind und für jedes weitere Kind erhöht sich das Limit um 15.000 Euro.