In angespannten Wohnungsmärkten will die Bundesregierung die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für das so genannte Baulandmobilisierungsgesetz, das diese Änderung vorsieht, hat das Kabinett am 4. November 2020 in Berlin beschlossen. Das soll Mieter vor Verdrängung aus angestimmten Wohngegenden schützen. Die neuen Regelungen sollen zunächst bis Ende 2025 gelten. Damit sie in Kraft treten können, muss allerdings der Bundestag zustimmen, der sich als nächstes damit befasst.
Geplant ist, dass in Gebieten mit hohen Mieten und knappem Wohnraum die örtlichen Behörden einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zustimmen müssen. Die Ausweisung solcher Gebiete ist Sache der Landesregierungen. Ausnahmen sind vorgesehen, etwa wenn Eigentümer Wohnungen an Familienmitglieder zur eigenen Nutzung verkaufen.
Der Deutsche Mieterbund reagierte erfreut, bemängelte aber, es blieben Schlupflöcher. „Wird eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt, ist das oft der Beginn der Verdrängung der in den Wohnungen lebenden Mieterinnen und Mieter. Die umgewandelten Wohnungen werden häufig luxussaniert und zu Maximalpreisen verkauft“, erklärte der Mieterbund.
Der Eigentümerverband Haus und Grund sprach hingegen von einem „wohnungspolitischen Täuschungsmanöver der Bundesregierung, mit dem sie der Mangelverwaltung weiter Vorschub leistet“. Präsident Kai Warnecke beklagte: „Statt Bauland zu mobilisieren, werden Eigentumsrechte beschnitten.“ Er verlangte von der Union, den Plänen im Bundestag die Zustimmung zu verweigern.
Die Novelle war zwischen den Koalitionspartnern heftig umstritten. Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) plante zunächst höhere Hürden für die Umwandlung, machte dann aber einen Rückzieher, was sein Ministerium mit Widerstand in den Ländern begründete. Die SPD drohte daraufhin mit Blockade.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht reagierte mit Befriedigung auf den Kabinettsbeschluss. „Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden, droht Mieterinnen und Mietern schnell eine Eigenbedarfskündigung. In ohnehin angespannten Wohnungsmärkten ist dies ein Riesenproblem für alteingesessene Mieterinnen und Mieter“, betonte die SPD-Politikerin.
Nachverdichtung soll erleichtert werden
Ebenfalls geplant ist eine Ausweitung der Möglichkeiten, ein Baugebot zu verhängen, und zwar ebenfalls in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Damit kann eine Gemeinde unter anderem Eigentümer verpflichten, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen. Auch hier plant Seehofer aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn das Grundstück der Altersvorsorge der Besitzer dienen soll. „Damit beenden wir das Treiben von Spekulanten, die sich Brachflächen sichern und auf Wertsteigerungen warten“, erklärte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. „Auch geben wir Kommunen die Instrumente an die Hand, um Nachverdichtung in Innenstädten zu erleichtern und einfacher gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen.“
Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht auch die Wiedereinführung einer vor allem von Umweltverbänden kritisierten Regelung zum unkomplizierteren Bauen am Ortsrand vor, die Ende vergangenen Jahres zunächst ersatzlos ausgelaufen war. Sie soll nun verlängert werden bis Ende 2022. Konkret wird der Wohnungsbau erleichtert auf bis zu 10 000 Quadratmeter großen Flächen, „die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen“. Also am Ortsrand.
In einem Verfahren nach diesem Paragrafen 13b ist keine Umweltprüfung notwendig. Es muss auch keinen Ausgleich für den Naturschutz geben. Das soll helfen, neuen Wohnraum zu schaffen. Der Vorsitzende der IG Bau, Robert Feiger, reagierte mit Unverständnis: „Damit wird die beschleunigte Versiegelung von Landwirtschafts- und Forstflächen in Kauf genommen. Ein nachhaltiger, klimaschonender Umgang mit dem knappen Gut Boden sieht anders aus.“ Der Geschäftsführer der Umweltverbandes Nabu, Leif Miller, rügte ebenfalls, der Paragraf fördere einen unkontrollierten, beschleunigten Flächenverbrauch.