Wenn sich Ehepaare scheiden lassen, werden Rentenansprüche prinzipiell miteinander verrechnet. Dieser sogenannte Versorgungsausgleich soll Ungerechtigkeiten beseitigen. Denn bei vielen Paaren bekäme der Mann als Hauptverdiener sonst viel mehr Rente als seine Frau, die sich vielleicht jahrelang zu Hause um die Kinder gekümmert hat.
Anders als bei anderen Renten erhalten anspruchsberechtigte Geschiedene Anteile an der Betriebsrente ihres Ex-Partners nach einer Scheidung nicht automatisch von dessen Versorgungsträger. Seit einer Reform im Jahr 2009 dürfen die Ansprüche ausgelagert und an eine andere Unterstützungskasse übertragen werden. Das wird externe Teilung genannt. Der Nachteil: Bei der Übertragung der Ansprüche an eine andere Unterstützungskasse kommt es teils zu Verlusten, etwa weil die Zinsen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sind. In der Praxis sind davon vor allem Frauen betroffen.
Das soll sich nach dem neuen Gesetzentwurf ändern. Geschiedene sollen häufiger als bisher eigene und unmittelbare Anrechte bei dem Versorgungsträger ihres Ex-Partners haben. „Diese Änderung dient insbesondere dem Schutz der ausgleichsberechtigten Person – in der Regel der Ehefrau –, berücksichtigt aber in ihrer Ausgestaltung auch die Interessen des Versorgungsträgers“, heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums dazu.
Die Regierung plant zudem eine Evaluierung des Versorgungsausgleichsrechts. Auf deren Grundlage werde sie über weitergehenden Handlungsbedarf entscheiden, heißt es in der Mitteilung.
Übrigens: Dass viele Frauen keine Finanzplanung haben oder sich auf ihren Ehepartner verlassen, wird sich spätestens nach dem Erwerbsleben böse rächen. Lesen Sie im Interview mit Finanzexpertin Renate Fritz, wie Frauen, aber natürlich auch Männer, ihre Ruhestand sicher gestalten.