Vorsorge

Rente: Das ändert sich 2021

Lesezeit: 3 min
04.12.2020 14:08  Aktualisiert: 04.12.2020 14:08
Die Rente ist nicht für alle sicher. Bereits heute sind viele Selbstständige nicht gut fürs Alter abgesichert. Das soll sich bald konkret ändern. Zudem greifen ab Januar 2021 weitere Änderungen bei der Rente.
Rente: Das ändert sich 2021
Im kommenden Jahr gibt es einige Reformen und zahlreiche Debatten zum Thema Rente. (Foto: Pixabay)

Mit der Absicherung Selbstständiger und dem Rentenalter zeichnen sich zwei Schwerpunkte für die Rentendebatte in Deutschland in den kommenden Monaten ab. Nach den Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen mit dem nächsten Rentengesetz der Regierung Deutschlands Selbstständige eine gesicherte Vorsorge erhalten. „Der nächste Schritt wird die Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung sein“, sagte Heil der dpa. Derzeit werde mit Hochdruck daran gearbeitet, „dass wir jetzt den nächsten Schritt angehen – den Bereich der Einbeziehung der Selbstständigen“, sagte Heil. Viele Selbstständige seien nicht gut abgesichert.

Absicherung Selbstständiger

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen angekündigt, die nicht in berufsständischen Versorgungswerken oder anderwärtig abgesichert sind. Selbstständige sollen demnach in die gesetzliche Rente. Wenn sie sich dagegen entscheiden, sollen sie anders vorsorgen müssen. Im Alter sollen sie so mehr als Grundsicherung haben.

Bereits vor Monaten kursierten Berichte über Umsetzungspläne. So hatte es im Februar bei „Business Insider“ geheißen, alle, die nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes selbstständig würden und jünger als 45 Jahre seien, sollten in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen oder eine ausreichende private Vorsorge nachweisen müssen. Für Existenzgründer solle Beitragsfreiheit im ersten Jahr gelten. Konkretes war von der Regierung seither aber kaum zu hören.

Die Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion prescht mit einem Vorstoß vor. „Die sogenannte Handwerkerregelung wäre ein gutes Modell“, sagte der Vorsitzende Uwe Schummer (CDU) nun der dpa. Er erläuterte: „Selbstständige Handwerker sind verpflichtet, 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.“ Fürs Alter sollen sie so eine finanzielle Grundsicherung aufbauen. Nach 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen können sich die Maurer, Dachdecker, Zimmerer oder Maler nach den heute geltenden Regeln befreien lassen.

Noch ist man sich in der Koalition nicht einig über die genaue Ausgestaltung der Absicherung von Selbstständigen, wie die dpa aus Koalitionskreisen erfuhr. So sei offen sei, wie die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher Rente und privater Absicherung konkret ausgestaltet werden solle – und ab welchem Alter die Absicherungspflicht gelten solle.

Reformvorschlag aus der CDU

Weiter Wellen schlägt ein anderer, über die Wahlperiode hinauszielender Vorstoß aus der CDU. Beschlossen worden war er Anfang der Woche vom CDU-Bundesfachausschusses Soziale Sicherung und Arbeitswelt. Die Pläne sollten Basis für eine große Rentenreform in der kommenden Wahlperiode sein, sagte der Ausschussvorsitzende Kai Whittaker der „Rheinischen Post“.

Die CDU-Experten gehen von einer steigenden Lebenserwartung aus und fordern, gewonnene Lebenszeit müsse zum Teil in Erwerbstätigkeit verbracht werden. Statt eines „fixen gesetzlichen Renteneintrittsalters für alle“ solle es künftig einen individuellen Übergang in die Rente geben. Längerfristig wollen die CDU-Experten damit folglich die geltende Regelung abschaffen, nach der das reguläre Rentenalter seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigt.

Sie fordern ferner den Aufbau eines Fonds für eine Kapitalanlage innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige sollen zudem wie Arbeitnehmer, Beamte oder Minijobber ein Standardvorsorgeprodukt abschließen können. Dieses soll schwerpunktmäßig auf Aktienanlagen basieren. Der Staat soll Kriterien für das Produkt festlegen.

Linksfraktion, Gewerkschaften und SPD kritisierten das Papier umgehend. So sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es sei ein „Arbeitgeber-Entlastungspapier und ein Geschenk für die Versicherungswirtschaft“.

Grundrente

Ab dem 1. Januar gilt die Grundrente, die etwa 1,3 Millionen Menschen Leistungsberechtigte umfassen wird. Vor allem Frauen, die gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, wegen niedriger Löhne aber nicht viel mehr als Grundsicherung bekommen.

Die Berechnung und Auszahlung der im kommenden Jahr startenden Grundrente kostet 400 Millionen Euro. Das sagte der Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, Hans-Werner Veen. Er forderte das Bundesgesundheitsministerium auf, dass neben den Leistungsausgaben für die Grundrente auch die Verwaltungs- und Verfahrenskosten dafür erstattet werden müssten.

Die Rentenversicherung wehre sich gegen solche Griffe in die Kasse der Beitragszahler bei gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, sagte Veen. In den Zahlen noch nicht enthalten seien die Kosten für die Nutzung vorhandener Kapazitäten - etwa für die Einstellung und Schulung neuen Personals.

Profitieren sollen diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen. Der Gang zum Sozialamt soll ihnen erspart werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.

Defizit und Rentenerhöhungen

Der Corona-Einbruch im Frühjahr hat die Beiträge an die Rentenkasse in den Keller rauschen lassen – im April um 7,2 Prozent. Das sagte die Vorsitzende des Vorstandes der Rentenversicherung, Anja Piel, bei einer digitalen Bundesvertreterversammlung. Dann ging es zwar wieder bergauf. Dennoch klafft in diesem Jahr eine 4,7 Milliarden Euro große Lücke zwischen Einnahmen (328,2 Milliarden) und Ausgaben (332,9 Milliarden) der Rentenversicherung.

2021 kommt auf die Rentner wegen des finanziellen Corona-Einbruchs eine Nullrunde im Westen und eine marginale Erhöhung um 0,72 Prozent im Osten zu. Der Arbeitgebervertreter im Vorstand der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, wies kürzlich aber auf eine Trendumkehr hin: „Wir erwarten für das Jahr 2022 nach dem aktuellen Stand (...) deutlich steigende Renten.“ 4,8 Prozent mehr könnte es in den alten Ländern dann laut Rentenversicherungsbericht geben, 2023 3,15 Prozent. In Ostdeutschland sogar 5,56 und dann 3,88 Prozent.

Für viele Senioren ist das eine gute Nachricht, denn die Zahl der verschuldeten Rentner steigt seit Jahren massiv. Schuld daran sind diverse Rentenreformen und das Anwachsen des Niedriglohnsektors. Die steigenden Mieten verschärfen die Entwicklung noch.

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Altersvorsorge-neu-gedacht.de ist eine Publikation von Bonnier Business Press Deutschland und ist Ratgeber zu den Themen Vorsorge und Geldanlage.

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