Vorsorge

Steuererklärung 2020: Worauf Vorsorge-Sparer achten sollten

Lesezeit: 2 min
17.03.2021 10:38
Bis Ende Juli haben Steuerpflichtige Zeit, ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen. Unabhängig davon, ob man diese frühzeitig abgibt oder die Frist ausreizt, gilt: Wer zusätzlich privat vorsorgt, sollte beim Absetzen der Altersvorsorge-Beiträge darauf achten, nicht durch falsche Einträge versehentlich Geld zu verschenken. Denn das Finanzamt informiert Verbraucher nachträglich nicht darüber, wie sie sich besserstellen können.
Steuererklärung 2020: Worauf Vorsorge-Sparer achten sollten
Lassen Sie bei der Steuererklärung kein Geld liegen. (Foto: Pixabay)

Die Steuererklärung gehört in den meisten Haushalten zu den Dingen, die gerne möglichst lange aufgeschoben werden. Entlastung erfahren Verbraucher immerhin durch Versicherungsunternehmen, denn diese senden die Informationen über Altersvorsorgebeiträge – zum Beispiel für Riester- oder Basis-Renten – bei Bedarf automatisch ans Finanzamt. Sie sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, dies anzubieten. Hierfür müssen Versicherte nur ihre Steuernummer beim Unternehmen hinterlegen und in die Datenübermittlung einwilligen. Wer seine Steuererklärung komplett digital ausfüllt und einreicht, profitieren von weiteren Vorteilen: Die Software übernimmt die Vorjahres-Daten und gibt in den meisten Fällen Hinweise, wenn der Nutzer etwas falsch eingibt.

Die häufigsten Fehlerquellen

Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ist bequem, dennoch müssen steuerpflichtige Vorsorge-Sparer einige Stolperfallen beachten. Um für Riester- und Basisrente tatsächlich staatliche Förderung zu erhalten, müssen sie die geleisteten Beiträge auch an der richtigen Stelle eintragen: Riester-Sparer können pro Jahr maximal 2.100 Euro in der Anlage „AV“ ansetzen. Stehen die Angaben in diesem Formblatt, rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage besserstellen oder mit dem Sonderausgabenabzug.

Noch häufiger werden Fehler beim Eintragen einer Basis-Rente und einer oftmals damit kombinierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gemacht: Der Jahresgesamtbeitrag ist in Zeile 8 der Anlage „Versorgungsaufwand“ einzufügen. Viele Steuerpflichtige vermerken diesen irrtümlich in Zeile 47 bei „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“. Auf diesen Fehler werden Steuerpflichtige jedoch nicht vom Finanzamt hingewiesen und bekommen je nach Einkommenshöhe keinen Cent erstattet. Nur Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung werden hier eingetragen.

Die Beiträge zur geförderten betrieblichen Altersversorgung (bAV) müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden, denn die Zahlung der Beiträge erfolgt über die Entgeltabrechnung direkt vom Arbeitgeber. In der Direktversicherung sind Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG DRV) steuerfrei (2020: 6.624 Euro). Sozialversicherungsfrei sind vier Prozent der BBG DRV (2020: 3.312 Euro Euro). Bietet der Arbeitgeber die bAV-Durchführungswege Unterstützungskasse oder Direktzusage an, bleiben die Beiträge für diese Durchführungswege in voller Höhe von der Steuer befreit. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber getragen, sind sie zudem auch in vollem Umfang sozialabgabenfrei. Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind zusätzlich zu denen einer Direktversicherung bis vier Prozent der BBG DRV sozialabgabenfrei.

Weitere absetzbare Versicherungsbeiträge

Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Erwerbstätige für 2020 in Höhe der Basisabsicherung vollständig in der Steuererklärung ansetzen. Diese müssen in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 11 bis 44 eingetragen werden. Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro), kann der gesamte Betrag steuerlich geltend gemacht werden. Für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag bei gemeinsamer Veranlagung. Mittlerweile haben Eltern auch die Möglichkeit, die Krankenversicherungsbeiträge der bei ihnen steuerlich zu berücksichtigenden Kinder als Sonderausgaben anzusetzen, sofern sie Bar- oder Sachunterhalt leisten.

Liegt die Summe der Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge unterhalb des ansetzbaren Maximalbetrags, können Steuerpflichtige bis zu ihrer Höchstgrenze zusätzliche Vorsorgeaufwendungen in den Zeilen 47 bis 50 angeben. Hierzu zählen beispielsweise Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. „Auch den beruflichen Anteil an einem Beitrag zur Rechtsschutzversicherung können Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. Viele Versicherer weisen diesen Anteil explizit in der Beitragsrechnung aus“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Diesen Beitragsanteil können Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Anlage N erklären.

***

Altersvorsorge-neu-gedacht.de ist eine Publikation von Bonnier Business Press Deutschland und ist Ratgeber zu den Themen Vorsorge und Geldanlage.

ANG
Vorsorge
Vorsorge Krankenkassen: Für Reformen nicht auf Kommission warten
28.04.2025

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern von der künftigen Bundesregierung umgehende Maßnahmen gegen steigende Sozialbeiträge. Der...

ANG
Börse
Börse DAX-Ausblick: Hält die Erholung an?
28.04.2025

Der weltweite Zollstreit dürfte auch in der kommenden Woche das Geschehen am deutschen Aktienmarkt prägen. "Aktuell ist alles an der...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Geldvermögen auf Rekordniveau – aber ungleich verteilt
28.04.2025

Zum Jahresende 2024 erreichte das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland laut Bundesbank rund 9.050 Milliarden Euro, ein...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Fast die Hälfte für den Staat – und was bleibt für deine Rente?
28.04.2025

Die sogenannte Staatsquote gibt an, wie viel Geld der Staat im Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt, kurz...

ANG
Börse
Börse Aktien Frankfurt: Gewinne am Ende einer sehr starken Woche - Zollhoffnungen
25.04.2025

Am deutschen Aktienmarkt hat der Dax seine Erholung zum Wochenschluss schwungvoll fortgesetzt. Der Leitindex stieg bis zum frühen...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Sozialabgaben steigen – Was das für Ihre Altersvorsorge bedeutet
25.04.2025

Die Sozialabgaben in Deutschland steigen stetig – und ein Ende ist nicht in Sicht. Für Durchschnittsverdiener bedeutet das spürbar...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Kurzarbeit: Ifo empfiehlt kürzere Bezugsdauer
16.04.2025

Das Ifo-Institut fordert kürzere Dauer bei Kurzarbeit, um den Strukturwandel zu beschleunigen. Erfahren Sie, wie eine Kopplung an...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Rentenreform: Was die geplanten Änderungen für Rentner und Beitragszahler bedeuten
16.04.2025

Die geplante Rentenreform soll das Rentenniveau stabil halten, doch Experten warnen vor den langfristigen Konsequenzen für die...