Verbraucher, die in Zukunft eine Lebensversicherung abschließen, müssen sich auf einen deutlich geringeren Garantiezins einstellen. Lebensversicherer sollen nach einem Verordnungsentwurf des Bundesfinanzministerium vom 1. Januar 2022 an bei Neuverträgen maximal noch eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent versprechen dürfen. Aktuell liegt der Garantiezins – in der Fachsprache Höchstrechnungszins genannt – bei 0,9 Prozent. Eine Senkung hätte besonders gravierende Folgen für neue Riester-Verträge.
Eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen müssen bei diesem Zusatzplus fürs Alter zu 100 Prozent garantiert werden. Mit 0,25 Prozent Verzinsung dürfte dies angesichts der Kosten aber kaum ein Versicherer noch garantieren können. Die Branche und Versicherungsmathematiker dringen daher auf eine Reform der Riester-Rente.
Ohne Reform werden sich nach Einschätzung der Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) die meisten Unternehmen aus dem Geschäft zurückziehen müssen. „Bereits heute bieten die Banken keine Riesterprodukte mehr an, die Fondsgesellschaften steigen zunehmend aus, und laut Daten der Rating-Agentur Assekurata bieten auch bereits 40 Prozent der Lebensversicherer keine Riester-Rente mehr an“, sagte DAV-Vorstandsvorsitzender Guido Bader am Mittwoch.
Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Assekuranzen mit Garantieversprechen für Lebensversicherungen und andere Altersvorsorgeprodukte übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten. Die Anpassungen gelten jeweils nur für Neuverträge, die nach der Änderung abgeschlossen werden. Für Besitzer mit lukrativen Altverträgen ändert sich in diesem Punkt nichts, dort gibt es bis zu 4 Prozent. Der Garantiezins ist Teil der Verzinsung von Lebensversicherungen, die insgesamt seit geraumer Zeit sinkt.
Angesichts der Zinsflaute fällt es Versicherern immer schwerer, die hohen Zusagen der Vergangenheit am Kapitalmarkt zu erwirtschaften. Viele Assekuranzen bieten mittlerweile Produkte ohne klassischen Garantiezins an. Sie sollen eine etwas höhere Rendite abwerfen. Das Bundesfinanzministerium will den Verordnungsentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, an diesem Donnerstag an die Ressorts schicken.
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