Börse

Wichtige Entscheidung für Aktionäre: Ist die Aktienbesteuerung verfassungswidrig?

Lesezeit: 3 min
04.06.2021 13:39
Kann man Verluste aus Aktienverkäufen mit anderen Kapitalanlagen gegenrechnen? Bis jetzt nicht. Doch der Bundesfinanzhof hält die Praxis für verfassungswidrig und will Karlsruhe entscheiden lassen. Für Kleinaktionäre könnte es eine enorm wichtige Entscheidung werden.
Wichtige Entscheidung für Aktionäre: Ist die Aktienbesteuerung verfassungswidrig?
An der Börse nimmt man alles mit: Gewinn und Verlust. Doch wie wirkt sich das auf die Steuern aus? (Foto: Pixabay)

Der Bundesfinanzhof hält einen Teilaspekt der Aktienbesteuerung in Deutschland für verfassungswidrig. Deswegen hat das höchste deutsche Finanzgericht nun einen Streitfall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt, wie der Finanzhof am Freitag in München mitteilte.

Dabei geht es um eine auch für viele Kleinaktionäre ärgerliche Vorschrift: Wer Aktien mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust nur sehr eingeschränkt verrechnen, und zwar mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen. Nicht möglich ist die Verrechnung mit sonstigen Kapitaleinkünften, etwa aus Fonds, auf die die üblichen 25 Prozent Steuern zu zahlen sind.

Im konkreten Einzelfall geht es um eine eher bescheidene Summe, die dahinter stehende Frage hält der Bundesfinanzhof jedoch für grundsätzlich bedeutend. Kläger in dem Fall sind zwei Eheleute aus Schleswig-Holstein, die 4819 Euro Verlust aus einem Aktienverkauf im Jahr 2012 mit knapp 3400 Euro anderen Kapitalerträgen verrechnen wollten. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht Schleswig-Holstein in der ersten Instanz hatten das abgelehnt.

Doch der Bundesfinanzhof hält diese Beschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten für einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs gibt es keinen Grund, Steuerzahler bei der Verrechnung von Verlusten aus Geldgeschäften unterschiedlich zu behandeln - je nachdem, ob die Verluste bei Aktiengeschäften oder anderen Kapitalanlagen anfallen.

***

Altersvorsorge-neu-gedacht.de ist eine Publikation von Bonnier Business Press Deutschland und ist Ratgeber zu den Themen Vorsorge und Geldanlage.

ANG
Vorsorge
Vorsorge Wahlkampf und Rente: Diese Rentenkonzepte schlagen die Parteien vor
24.01.2025

Vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 konkurrieren die Parteien mit verschiedenen Rentenkonzepten, die teils drastische Unterschiede...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Neue Trends bei der Altersvorsorge: Junge Generationen setzen auf Kryptowährungen
21.01.2025

Die Altersvorsorge junger Menschen verändert sich grundlegend: Eine neue Studie von Bitget Research zeigt, dass rund 20 Prozent der...

ANG
Geldanlage
Geldanlage Goldpreis im Aufwind: Was Anleger jetzt wissen müssen
17.01.2025

Steigende Preise, starke Nachfrage und geopolitische Faktoren: Warum der Goldmarkt 2025 trotzt widriger Umstände glänzt und welche...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Streit um Habeck-Vorstoß zu Sozialabgaben auf Kapitalerträge
14.01.2025

Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck möchte Kapitalerträge zur Finanzierung der Sozialversicherung heranziehen. Während der Vorstoß...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Leibrente, Umkehrhypothek und Teilverkauf: Chancen und Risiken im Alter
20.01.2025

Immer mehr Senioren in Deutschland kämpfen mit finanziellen Engpässen im Ruhestand. Modelle wie Leibrente, Umkehrhypothek oder...

ANG
Geldanlage
Geldanlage Immobilien, Gold und Tagesgeld: Beliebteste Anlageformen 2025
11.01.2025

Die Sicherheit steht bei deutschen Anlegern hoch im Kurs. Nur 19 Prozent sind bereit, ein höheres Risiko für mehr Rendite einzugehen –...

ANG
Geldanlage
Geldanlage J.P. Morgan Asset Management: 10 Thesen zu Zinsen und Zöllen im Jahr 2025
07.01.2025

Die Kapitalmärkte stehen 2025 vor entscheidenden Weichenstellungen: Zinsen und Zölle könnten globale Handelsströme und...

ANG
Geldanlage
Geldanlage Giropay-Aus: Wero tritt gegen PayPal und andere US-Anbieter an
03.01.2025

Giropay wird zum Jahresende 2024 eingestellt, doch mit Wero soll ein neues Kapitel beginnen. Der europäische Bezahldienst will eine...