Börse

Wichtige Entscheidung für Aktionäre: Ist die Aktienbesteuerung verfassungswidrig?

Lesezeit: 3 min
04.06.2021 13:39
Kann man Verluste aus Aktienverkäufen mit anderen Kapitalanlagen gegenrechnen? Bis jetzt nicht. Doch der Bundesfinanzhof hält die Praxis für verfassungswidrig und will Karlsruhe entscheiden lassen. Für Kleinaktionäre könnte es eine enorm wichtige Entscheidung werden.
Wichtige Entscheidung für Aktionäre: Ist die Aktienbesteuerung verfassungswidrig?
An der Börse nimmt man alles mit: Gewinn und Verlust. Doch wie wirkt sich das auf die Steuern aus? (Foto: Pixabay)

Der Bundesfinanzhof hält einen Teilaspekt der Aktienbesteuerung in Deutschland für verfassungswidrig. Deswegen hat das höchste deutsche Finanzgericht nun einen Streitfall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt, wie der Finanzhof am Freitag in München mitteilte.

Dabei geht es um eine auch für viele Kleinaktionäre ärgerliche Vorschrift: Wer Aktien mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust nur sehr eingeschränkt verrechnen, und zwar mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen. Nicht möglich ist die Verrechnung mit sonstigen Kapitaleinkünften, etwa aus Fonds, auf die die üblichen 25 Prozent Steuern zu zahlen sind.

Im konkreten Einzelfall geht es um eine eher bescheidene Summe, die dahinter stehende Frage hält der Bundesfinanzhof jedoch für grundsätzlich bedeutend. Kläger in dem Fall sind zwei Eheleute aus Schleswig-Holstein, die 4819 Euro Verlust aus einem Aktienverkauf im Jahr 2012 mit knapp 3400 Euro anderen Kapitalerträgen verrechnen wollten. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht Schleswig-Holstein in der ersten Instanz hatten das abgelehnt.

Doch der Bundesfinanzhof hält diese Beschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten für einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs gibt es keinen Grund, Steuerzahler bei der Verrechnung von Verlusten aus Geldgeschäften unterschiedlich zu behandeln - je nachdem, ob die Verluste bei Aktiengeschäften oder anderen Kapitalanlagen anfallen.

***

Altersvorsorge-neu-gedacht.de ist eine Publikation von Bonnier Business Press Deutschland und ist Ratgeber zu den Themen Vorsorge und Geldanlage.

ANG
Geldanlage
Geldanlage Unicredit und Commerzbank: Die Jagd nach der Übernahme geht weiter
20.12.2024

Die Unicredit intensiviert ihre Übernahmeambitionen der Commerzbank. Die italienische Großbank hat nun rund 28 Prozent der Anteile am...

ANG
Geldanlage
Geldanlage DAX vs. MDAX: Globale Chancen gegen lokale Herausforderungen im deutschen Aktienmarkt
17.12.2024

Der DAX hat in den letzten Wochen Rekordmarken erreicht, während der MDAX mit einem Rückgang von über 25 Prozent zu kämpfen hat. Die...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Entwurf der Grünen: Bürgerfonds soll Rente stabilisieren
17.12.2024

Die Grünen setzen auf den Kapitalmarkt zur Stabilisierung der Rentenkasse und wollen Beitragssteigerungen begrenzen. Ein Bürgerfonds soll...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Wagenknecht fordert 120 Euro mehr Rente für alle
09.12.2024

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht fordert eine sofortige Rentenerhöhung um 120 Euro für alle Rentner in Deutschland. Sie argumentiert, dass...

ANG
Immobilien
Immobilien Immobilienmarkt - Trübe Aussichten für Häuser mit Öl- und Gasheizung
09.12.2024

Die Zukunft des Immobilienmarkts gehört energieeffizienten Gebäuden. Häuser mit Öl- oder Gasheizung verlieren zunehmend an Wert,...

ANG
Börse
Börse Dax knackt nächsten Rekord - erstmals über 20.000 Punkten
03.12.2024

Inmitten globaler Krisen erobert der Leitindex die nächste Rekordmarke, auch Bitcoin und Gold sind begehrt. Wie passt die Euphorie...

ANG
Geldanlage
Geldanlage EZB-Direktorin Schnabel warnt vor zu starken Zinssenkungen in der Eurozone
29.11.2024

Isabel Schnabel, Direktorin der Europäischen Zentralbank (EZB), warnt vor zu drastischen Zinssenkungen in der Eurozone. Sie fordert, die...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Später in Rente: Bundesbank-Chef Nagel fordert längere Lebensarbeitszeit
26.11.2024

Bundesbank-Chef Joachim Nagel fordert Reformen angesichts der schwachen deutschen Wirtschaft. Er spricht sich für ein höheres...