Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Diese Pflicht ist Teil einer umfassenden Reform, die der Bundestag verabschiedete. Damit sollen Mieter besser vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt werden. In mehr als 80 der 200 größten deutschen Städte gebe es derzeit keinen gültigen Mietspiegel, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Ohne Mietspiegel sei die Mietpreisbremse aber „faktisch unwirksam“.
Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Höchstmieten errechnet. Fehlt ein Mietspiegel, steht die Bestimmung der maximal erlaubten Miete rechtlich auf wackligen Füßen.
Die Mietspiegel-Pflicht für größere Städte wurde erst während der parlamentarischen Beratungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Unverändert bleiben die Fristen für die Überarbeitung der Mietspiegel, die ursprünglich verlängert werden sollten. Nun bleibt es dabei, dass Mietspiegel nach zwei Jahren aktualisiert und nach vier Jahren neu erstellt werden müssen. Der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak erklärte, eine Verlängerung hätte dazu geführt, dass die Daten von Mietspiegeln veralten würden – und damit wenig aussagekräftig seien.
Auch die Wohnungswirtschaft lobte, dass es bei den alten Fristen bleibt. „Es wäre an den Gerichten gewesen, korrigierend einzugreifen und durch einen sogenannten Stichtagszuschlag die marktübliche Vergleichsmiete zu bestimmen“, erklärte ihr Spitzenverband GdW. Auch insgesamt stößt die Reform in der Branche auf Zustimmung. Damit sei mehr Rechtssicherheit geschaffen worden, sagte Verbandspräsident Axel Gedaschko.
Der Deutsche Mieterbund erklärte, die Mitspiegelpflicht habe man jahrelang gefordert. Weitere Fortschritte seien aber nicht erzielt worden. So müssten sämtliche Mieten in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einbezogen werden. Außerdem ist der Verband dafür, Städte und Gemeinden mit einer Mietpreisbremse auch dann zu einem Mietspiel zu verpflichten, auch wenn sie weniger als 50.000 Einwohner haben.