Immobilien

BGH entscheidet demnächst über nachträgliche Wärmedämmung bei Altbauten

Lesezeit: 3 min
16.05.2022 18:41  Aktualisiert: 16.05.2022 18:41
Für den Klimaschutz ist es wichtig, dass viele alte Gebäude eine energiesparende Dämmschicht bekommen. Nicht immer sind die Nachbarn begeistert. Müssen sie trotzdem mitspielen?
BGH entscheidet demnächst über nachträgliche Wärmedämmung bei Altbauten
Ohne klare Regelung sind Nachbarschaftsstreits vorprogrammiert. (Foto: iStock.com/nicoletaionescu)
Foto: nicoletaionescu

Steht ein Altbau direkt an der Grundstücksgrenze, ragt eine Extra-Dämmschicht außen zwangsläufig nach nebenan – wann muss der Nachbar das für den Klimaschutz hinnehmen? Diese Frage beschäftigt seit Freitag den Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall aus Berlin. Die meisten Bundesländer haben spezielle Regelungen geschaffen, um Sanierungen möglichst einfach zu machen. In der Hauptstadt wird betroffenen Nachbarn allerdings besonders viel zugemutet. Das könnte verfassungswidrig sein.

In anderen Ländern ist unter anderem vorgeschrieben, wie viel Platz die Dämmung maximal einnehmen darf – in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel 25 Zentimeter. In Berlin fehlen solche Vorgaben.

Schwammige Formulierung

Hier heißt es einfach: „Der Eigentümer eines Grundstücks hat die Überbauung seines Grundstücks für Zwecke der Wärmedämmung zu dulden, wenn das zu dämmende Gebäude auf dem Nachbargrundstück bereits besteht.“ Vorgesehen ist nur, dass er mit einer Geldrente zu entschädigen ist und die Entfernung der Dämmschicht verlangen kann, falls er später einmal selbst an die Grenzwand anbauen möchte.

In der Verhandlung gab die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner zu bedenken, dass in einem sehr kleinen Innenhof durch die Dämmung nicht mehr genug Platz für Fahrräder oder Mülltonnen sein könnte. Trotzdem müsste das hingenommen werden. Ihr Senat hat zu entscheiden, ob die Berliner Regelung das Grundrecht auf Eigentum verletzt. Halten die obersten Zivilrichter den Paragrafen für verfassungswidrig, dürften sie ihn nicht anwenden, sondern müssten das Bundesverfassungsgericht einschalten. Die Entscheidung soll am 23. Juni verkündet werden.

Richter uneinig

Im Moment schwanken die Richter noch. Brückner sagte, der Klimaschutz diene dem Wohl der Allgemeinheit und habe inzwischen sogar Verfassungsrang. Die differenzierteren Regelungen der anderen Länder hätten den Nachteil, dass sie eher zu Streit führen können.

Im konkreten Fall geht es um ein mehr als 100 Jahre altes Mehrfamilienhaus, dessen Giebel das direkt angrenzende Nachbargebäude um einige Meter überragt. Auf dieser Fläche soll eine höchstens 16 Zentimeter dicke Dämmschicht angebracht werden. Amts- und Landgericht hatten die Betroffene zur Duldung verurteilt. Im Prozess war ein Experte zu dem Ergebnis gekommen, dass eine – teurere – Dämmung von innen bei dem Haus nicht infrage kommt. (Az. V ZR 23/21)

***

Altersvorsorge-neu-gedacht.de ist eine Publikation von Bonnier Business Press Deutschland und ist Ratgeber zu den Themen Vorsorge und Geldanlage.

ANG
Börse
Börse Aktien Europa: Ruhiger Wochenstart mit Gewinnen - Doch Bankensorgen bleiben

Die Angst vor einer neuerlichen Bankenkrise bleibt an den Märkten präsent.

ANG
Karriere
Karriere Vermögen: „Deutschland könnte mehr Ungleichheit vertragen“

Medien, Gewerkschaften und Politiker prangern die hohe Vermögenskonzentration in Deutschland an. Doch ist Ungleichheit tatsächlich...

ANG
Börse
Börse Deutsche Börse mit Niederlage im Streit um Milliarden aus dem Iran

Die Deutsche Börse muss sich derzeit mit alten Rechtsstreitigkeiten herumschlagen.

ANG
Geldanlage
Geldanlage Neobroker - eine gute Sache für Privatanleger?

In den zurückliegenden Jahren hat sich das Angebot an Online-Brokern regelrecht vervielfacht. Doch worin genau liegen die Vorteile der...

ANG
Börse
Börse Finanzmärkte stabilisieren sich nach Not-Übernahme der Credit Suisse

Mit der Notübernahme der Credit Suisse durch die Schweizer Großbank UBS konnten die heftigen Bankenturbulenzen zunächst eingedämmt...

ANG
Börse
Börse Höhere Rendite: Lohnen sich Unternehmensanleihen?

Unternehmensanleihen bringen mehr Rendite als Staatsanleihen, sind aber auch ausfallgefährdeter. Lohnt sich der Kauf?

ANG
Börse
Börse EZB entschlossen im Kampf gegen Inflation trotz Bank-Turbulenzen

Die Europäische Zentralbank erhöht zum sechsten Mal in Folge die Zinsen. Trotz der jüngsten Unsicherheiten in der Bankenbranche hält...

ANG
Immobilien
Immobilien Sanierungszwang? EU-Parlament stimmt über neue Gebäudevorgaben ab

Damit die EU bis 2050 klimaneutral wird, muss noch einiges passieren. Deswegen sollen besonders energieineffiziente Gebäude saniert...