Laut dem Vergleichsportal Check24 können Versicherte mit einem Krankenkassenwechsel viel Geld sparen. Laut einer aktuellen Analyse liegen die Zusatzbeiträge im Bereich von 0,69 bis 1,70 Prozent des Bruttolohns. Versicherte können die Kosten also je nach Bundesland um 0,9 bis 1 Prozent des Bruttolohns reduzieren. Insgesamt können gesetzlich Versicherte aus mindestens 41 Krankenkassen wählen.
Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 58.050 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2022) sparen aktuell bis zu 293 Euro jährlich durch einen Wechsel der Krankenkasse. Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro beträgt das Sparpotenzial bis zu 152 Euro jährlich.
„Ein Wechsel der Krankenkasse lohnt sich jetzt ganz besonders“, sagt Check24-Mitarbeiter Daniel Güssow. Versicherte würden von niedrigeren Beiträgen profitieren und könnten eine Kasse mit besseren Zusatzleistungen wählen, etwa in puncto professionelle Zahnreinigung oder Vorsorgeuntersuchungen.
Preiserhöhungswelle bei den gesetzlichen Kassen
Verbraucher müssen keine Angst vor dem Wechsel haben: Eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist laut Check24 ausgeschlossen. Außerdem seien die gesetzlichen Grundleistungen bei allen Kassen gleich und werden von diesen übernommen.
Nachdem bereits im laufenden Jahr 22 gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge angehoben haben, steht im Januar 2023 die nächste Welle von Preiserhöhungen bevor. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt mit 1,60 Prozent auf ein Rekordniveau. Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird auf 59.850 Euro angehoben. Versicherten drohen damit Mehrkosten von bis zu 233 Euro jährlich. Laut Check24 haben bereits fünf Versicherer angekündigt, die Beiträge zum ersten Januar zu erhöhen.
Bisher mussten die gesetzlichen Krankenkassen den Versicherten per Brief eine Beitragserhöhung ankündigen. Die Ampel-Regierung hat die Mitteilungspflicht aber bis Ende Juni 2023 ausgesetzt. „Versicherte müssen sich darauf einstellen, dass die Krankenkassen flächendeckend Beiträge erhöhen“, erklärt Daniel Güssow von Check24.
Laut der Verbraucherzentrale haben gesetzlich Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. Dieses gelte bis zum Ende des Monats, in dem der Beitrag steige. Erhöht eine Krankenkasse etwa zum Januar 2023 die Beiträge, können Versicherte also bis Ende Januar die Krankenkasse wechseln. Wer die Sonderkündigungsfrist verpasst, kann zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln. Voraussetzung dafür ist, dass er bereits seit 12 Monaten in der alten Krankenkasse versichert ist.
Eine Kündigung bei der alten Krankenkasse ist laut der Verbraucherzentrale nicht nötig. Versicherte müssen sich bloß eine neue Krankenversicherung über Vergleichsportale wie Check24 suchen und sich bei dieser anmelden. Die Kündigung übernimmt die neue Kasse. (check24/eli)