Vorsorge

Kfz-Versicherung: Weniger fahren, weniger zahlen

Lesezeit: 1 min
12.12.2022 14:12  Aktualisiert: 12.12.2022 14:12
Versicherte können zum Jahresende Beiträge der Kfz-Versicherung sparen. Laut einer Berechnung kann rasch eine dreistellige Summe zusammen kommen.
Kfz-Versicherung: Weniger fahren, weniger zahlen
Eine Kfz-Versicherung zahlt für Schäden, die einem Dritten durch den Betrieb eines Autos entstehen. (Foto: iStock.com/AndreyPopov)
Foto: AndreyPopov

Die jährliche Fahrleistung beeinflusst den Beitrag zur Kfz-Versicherung deutlich. Das hat eine Analyse des Vergleichsportals Check24 ergeben. Wer demnach mit einem PKW bloß 12.000 statt der erwarteten 16.000 Kilometer fährt, zahlt im Schnitt 16,3 Prozent weniger.

„Haben Verbraucher innerhalb der Versicherungslaufzeit weniger Kilometer mit dem Auto zurückgelegt als erwartet, sollten sie das ihrem Versicherer melden“, sagt der Mitarbeiter Michael Roloff. „Häufig erstatten Versicherer zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend.“

Jahreskilometer genau schätzen

Der durchschnittliche Beitrag sinkt laut der Analyse etwa bei den untersuchten Vollkaskoversicherungen stufenförmig (siehe Bild). Viele Versicherungen nutzen laut Check24 nämlich einheitliche Kilometergrenzen bei der Beitragsberechnung.

Versicherte sollten darum die Fahrtdistanz nicht zu großzügig schätzen. „Verbraucher müssen aber in jedem Fall wahrheitsgemäße Angaben machen, sonst riskieren sie ihren vollständigen Versicherungsschutz“, sagt Roloff.

Kfz-Versicherung wechseln

Verbraucher können außerdem mit einem Versicherungswechsel Geld sparen. Der Wechselstichtag sei mit dem 30. November zwar bereits verstrichen, aber Versicherte hätten unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht.

„Verbraucher haben immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt“, erklärt Roloff. „Damit können sie auch nach dem 30. November in eine günstigere Kfz-Versicherung wechseln. Die Frist für die Sonderkündigung beginnt ab Erhalt der Beitragsrechnung.“

Ein Sonderkündigungsrecht besteht laut der Vergleichsplattform auch bei einer versteckten Beitragserhöhung. Diese liege vor, wenn der Beitrag sinke, aber nicht so kräftig, wie das dem Versicherten aufgrund einer besseren Schadensfreiheitsklasse zustünde. Hierauf müsse der Versicherer in der Beitragsrechnung hinweisen. (check24/eli)

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Altersvorsorge-neu-gedacht.de ist eine Publikation von Bonnier Business Press Deutschland und ist Ratgeber zu den Themen Vorsorge und Geldanlage.

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