Vorsorge

Verlängerung der Antragsfrist für DDR-Rentenansprüche: Neue Chance für Betroffene

Lesezeit: 2 min
04.10.2023 11:44
Die Antragsfrist für den Härtefallfonds zur Entschädigung von Ostdeutschen mit offenen DDR-Rentenansprüchen sollte am 30. September enden. Bisher haben nur wenige Betroffene Geld aus dem für sie gedachten Härtefallfonds bekommen. Jetzt reagiert die Bundesregierung.

Bedürftige Ostdeutsche mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten sollen bis Ende Januar Zeit bekommen, Geld aus einem Härtefallfonds zu beantragen. Das gilt auch für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der früheren Sowjetunion. Die Bundesregierung beabsichtige, „die Antragsfrist einmalig bis zum 31. Januar 2024 zu verlängern“, heißt es in einem Schreiben des Sozialministeriums an den Sozialausschuss im Bundestag. Das Kabinett soll dem nächste Woche zustimmen.

Die Ampel-Koalition hatte den Härtefallfonds Anfang des Jahres aufgelegt und 500 Millionen Euro eingeplant. Möglich sind Einmalzahlungen von mindestens 2500 Euro. Eigentlich war die Antragsfrist zum 30. September ausgelaufen. Doch haben bisher nur vergleichsweise wenige Menschen ihre Ansprüche geltend gemacht.

Bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds gingen nach wie vor viele Anträge ein, schrieb die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese an den Sozialausschuss. „Die bisherigen Öffentlichkeitsmaßnahmen sind im Sommer 2023 weiter intensiviert worden und haben noch nicht alle potenziell Berechtigten erreicht.“

Beim Aufbau eines gemeinsamen Rentensystems nach der deutschen Vereinigung waren einige Rentenansprüche aus DDR-Zeiten nicht berücksichtigt worden. Dazu gehören bestimmte Zusatzrenten etwa für ehemalige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Die Ampel ging von 50 000 bis 70 000 Ostdeutschen mit möglichen Ansprüchen aus, die Linke sogar von 500 000. Bis Mitte September waren gut 14 100 Anträge gestellt.

Nur wenige bekamen bisher Geld

Der Linken-Ostbeauftragte Sören Pellmann begrüßte die Ankündigung der Bundesregierung. „Die geplante Verlängerung der Antragsfrist ist notwendig, reicht aber nicht aus“, erklärte der Leipziger Abgeordnete. „Wenn die Kriterien des Härtefallfonds nicht gelockert werden, bringt mehr Zeit wenig.“ Voraussetzung für die Einmalzahlung ist Bedürftigkeit, also Renten in der Nähe der Grundsicherung. Die Bundesregierung solle aus einem „Gerechtigkeitsfonds“ alle nicht anerkannten Rentenansprüche aus DDR-Zeiten entschädigen. „Sonst wird aus dem Härtefallfonds ein Frustfonds, der die Unzufriedenheit im Osten weiter befördert“, meinte der Leipziger Abgeordnete, der Ostbeauftragte der Linksfraktion.

Von Zehntausenden Ostdeutschen mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten haben bisher nur sehr wenige Geld aus dem für sie gedachten Härtefallfonds bekommen. Bis 15. September waren gerade einmal 135 Anträge bewilligt, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Sören Pellmann mitteilte. 494 Anträge seien abgelehnt worden, weil rechtliche Bedingungen nicht erfüllt gewesen seien. Insgesamt seien 14 103 Anträge zur Ost-West-Rentenüberleitung eingegangen.

Die richtige Antragstellung

Betroffene Rentner können also weiterhin Ihre Ansprüche geltend machen und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die entsprechenden Formulare herunterladen. Der fertige Antrag wird anschließend bei der Geschäftsstelle der Stiftung gestellt. Übermittelt werden kann dieser Antrag ganz einfach per Post oder per E-Mail (gst@stiftung-haertefallfonds.de). Aufgrund der hohen Ablehnungsrate empfiehlt es sich gründlich seinen Anspruch zu prüfen und vorab offene Fragen mit der Behörde zu klären. (mit dpa)

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