Vorsorge

Lebensversicherer können bald wieder Produkte mit höheren Garantiezinsen anbieten

Lesezeit: 1 min
29.04.2024 17:52
Ab 2025 dürfen Lebensversicherer angesichts des veränderten Zinsumfelds wieder Finanzprodukte mit höheren Garantiezinsen anbieten. So ist zumindest der Plan von Finanzminister Christian Lindner.

Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium will den deutschen Lebensversicherern ermöglichen, ab 2025 wieder Produkte mit höheren garantierten Leistungen anzubieten. Es folgt damit einer Empfehlung von Experten. Der sogenannte Höchstrechnungszins solle zum 1. Januar 2025 auf 1,0 Prozent angehoben werden, teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters mit. "Damit trägt das Bundesfinanzministerium den gestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt Rechnung." Eine entsprechende Verordnung solle bis Mitte 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet werden und ab dem 1. Januar 2025 greifen. Damit steigt der Satz zum ersten Mal seit gut 30 Jahren wieder.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Berufsverband der Versicherungsmathematiker, hatte Ende 2023 eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge auf 1,00 von jetzt 0,25 Prozent vorgeschlagen. Er begrenzt den Garantiezins, den Versicherer über die gesamte Laufzeit eines Lebensversicherungsvertrages garantieren dürfen. Die darüber hinausgehende Überschussbeteiligung wird jedes Jahr neu festgelegt.

In der Dauer-Niedrigzinsphase nach der globalen Finanzkrise von 2008 war der Satz immer weiter abgeschmolzen worden, zuletzt 2022 von 0,9 auf 0,25 Prozent. Er orientiert sich an der Rendite, die die Versicherer langfristig mit sicheren Papieren am Kapitalmarkt erwirtschaften können, abzüglich eines Sicherheitspuffers von 0,4 Prozent.

Der Höchstrechnungszins hat aber zuletzt an Bedeutung verloren, weil immer mehr Lebensversicherer unter dem Druck der "Solvency II"-Regulierung und der niedrigen Zinsen Produkte nur noch ohne oder mit geringeren Garantien anbieten. An laufenden Verträgen, für die die Lebensversicherer in der Vergangenheit zum Teil Zinsgarantien von vier Prozent ausgesprochen hatten, ändert sich durch eine Neuregelung nichts.

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