Vorsorge

Neue Impulse für die Rente: Bundesregierung plant attraktiveres Modell für die betriebliche Altersvorsorge

Lesezeit: 2 min
19.09.2024 10:05  Aktualisiert: 19.09.2024 10:05
Die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland soll durch ein neues Gesetz attraktiver gestaltet werden. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, der Unternehmen dazu anregen soll, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Bislang haben nur etwa 54 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland Zugang zu einer Betriebsrente. Besonders in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern gibt es noch große Lücken. Diese sollen mit den neuen Regelungen geschlossen werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte: „Unser Ziel ist klar: Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen.“ Eine Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente sei „der beste Weg dorthin“. Idealerweise wird die betriebliche Altersversorgung von den Sozialpartnern, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, gemeinsam organisiert.

Anhebung der Einkommensgrenzen für staatliche Förderung

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Einkommensgrenzen vor, bis zu denen Arbeitnehmer für ihre Betriebsrente staatlich gefördert werden können. Die Grenze soll von derzeit 2575 Euro auf 2718 Euro Bruttoeinkommen im Monat angehoben werden. Das bedeutet, dass Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge gewähren, bis zu dieser Grenze steuerliche Vorteile genießen. Gleichzeitig wird auch der maximale Betrag, der für staatliche Förderung infrage kommt, von 960 Euro auf 1200 Euro erhöht. Diese Anpassungen sollen verhindern, dass Beschäftigte aufgrund von Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen. Darüber hinaus sollen die Einkommensgrenzen künftig automatisch an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden, um die betriebliche Altersvorsorge dauerhaft attraktiv zu halten.

Erleichterungen und Flexibilität für Arbeitnehmer

Neben der Anpassung der Einkommensgrenzen enthält das Gesetz weitere Maßnahmen, die den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung erleichtern sollen. So sollen zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner künftig die Möglichkeit haben, ihre Betriebsrente mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu kombinieren. Diese Flexibilität richtet sich besonders an Menschen, die über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten möchten. Das Gesetz sieht auch Vereinfachungen bei den bestehenden Modellen der betrieblichen Altersvorsorge vor, um den Zugang für Arbeitnehmer zu erleichtern.

Unverbindliches Ziel: Mehr Betriebsrenten

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Betriebsrenten zu steigern, ohne jedoch konkrete Zielvorgaben zu machen. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums betonte lediglich, dass „idealerweise möglichst viele Beschäftigte im Alter über eine Betriebsrente verfügen“ sollten. Das neue Gesetz soll dabei „starke Impulse“ setzen. Eine Evaluation ist für das Jahr 2028 geplant. Sollte bis dahin keine signifikante Steigerung bei der Verbreitung der Betriebsrenten erreicht worden sein, behält sich die Bundesregierung vor, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu könnte auch die Einführung einer verpflichtenden Betriebsrente gehören.

Kritik der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften begrüßen das Vorhaben der Regierung grundsätzlich, sehen jedoch noch Verbesserungspotenzial. So kritisierte Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dass es weiterhin keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber gibt, einen Mindestbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge beizusteuern. Derzeit haben Arbeitnehmer zwar das Recht, eine Betriebsrente aufzubauen, jedoch müssen sie diese in der Regel über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber übernimmt die vollen Kosten. Der DGB fordert, dass Arbeitgeber verpflichtend Sozialversicherungsersparnisse, die sie durch die betriebliche Altersvorsorge erzielen, vollständig an die Beschäftigten weitergeben.

Weitere parlamentarische Beratungen

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Bundestag beschlossen werden. In den kommenden Wochen sind daher noch Änderungen am Entwurf möglich. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Kritikpunkte der Gewerkschaften und anderer Akteure in die endgültige Fassung des Gesetzes einfließen.

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