Die Energiesanierung dient der Verbesserung der Energiebilanz von Wohnimmobilien. Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) für 2024 verpflichtet die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern dazu, ihre Immobilien gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sanieren. Auch Eigentümer von Altbau-Immobilien, die diese gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben, sind betroffen. Käufer von sanierungspflichtigen Immobilien haben ab dem Eintrag ins Grundbuch zwei Jahre Zeit, um die Sanierung durchzuführen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind lediglich Eigentümer, die vor dem 1. Februar 2002 in dem Haus gewohnt haben, denkmalgeschützte Immobilien sowie Gebäude, bei denen eine energetische Sanierung wirtschaftlich untragbar ist. Es wird deutlich, dass kaum jemand von der Sanierungspflicht verschont bleibt, was bei den Eigentümern zu großen Bedenken bezüglich der Kosten führt.
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