Vorsorge

Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?

Lesezeit: 1 min
03.06.2025 17:50  Aktualisiert: 03.06.2025 17:50
Was passiert, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – und keine Vorsorge getroffen haben? Ohne eine gültige Vollmacht bestimmt in diesem Fall das Gericht, wer für Sie entscheidet. Doch das lässt sich verhindern: mit einer rechtzeitig ausgestellten Vorsorgevollmacht.
Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?
Wer seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, der bekommt per Gesetz eine gesetzliche Betreuung ( Foto: dpa).
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie heute fest, wer im Ernstfall morgen für Sie entscheiden darf – und verhindern so, dass ein Gericht eine fremde Person als gesetzlichen Betreuer einsetzt. Ob Gesundheit, Finanzen oder persönliche Belange: Die Vollmacht kann alle Lebensbereiche abdecken, birgt aber auch Risiken. Wer seine Vertrauensperson mit weitreichenden Befugnissen ausstattet, muss sich der Verantwortung bewusst sein – denn gerichtliche Kontrolle gibt es in der Regel nicht. Wie Sie sich richtig absichern, Missbrauch vorbeugen und warum eine Vollmacht im Erbfall oder für Unternehmer unverzichtbar sein kann, erfahren Sie hier. Lesen Sie den ganzen Artikel.

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Altersvorsorge-neu-gedacht.de ist eine Publikation von Bonnier Business Press Deutschland und ist Ratgeber zu den Themen Vorsorge und Geldanlage.

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