Vorsorge

Frist verlängert: Corona-Sonderzahlungen bleiben steuerfrei

Lesezeit: 3 min
21.05.2021 11:03  Aktualisiert: 21.05.2021 11:03
Die Frist für einen steuerfreien Corona-Bonus wurde bis ins Jahr 2022 verlängert. In welcher Höhe und in welchem Zeitraum die Bonuszahlungen steuerfrei sind, erfahren Sie hier.
Frist verlängert: Corona-Sonderzahlungen bleiben steuerfrei
Noch gibt es maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus vom Arbeitgeber. (Foto: Pixabay)

Der Corona-Bonus ist eine Sonderzahlung, die bis zu dem Betrag von 1.500 Euro weiterhin steuerfrei bleibt – nämlich bis zum 31. März 2022. Wie viel und in welchem Zeitraum die Bonuszahlung steuerfrei ist, das erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Anfang April 2020 verkündet, dass Bonuszahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro wegen der Zusatzbelastung während der Corona-Krise komplett steuerfrei bleiben. Viele Arbeitnehmer seien wegen der Pandemie unter erschwerten Bedingungen im Einsatz – dieses Engagement wolle man auch steuerlich honorieren. Zunächst war diese Regelung zum Corona-Bonus bis 31. Dezember 2020 befristet, wurde anschließend bis 30. Juni 2021 und mittlerweile bis 31. März 2022 verlängert.

Corona-Bonus weiterhin gedeckelt bei 1.500 Euro

Trotz der kürzlich beschlossenen Verlängerung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch weiterhin maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Anders gesagt: Es bleibt bei der Höchstgrenze von 1.500 Euro – lediglich der Zeitraum, in dem die Sonderzahlung gewährt werden kann, wurde verlängert.

Das heißt: Wer im Jahr 2020 bereits 1.500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.

Gestaffelte Bonus-Zahlungen bis 1.500 Euro möglich

Hat der Arbeitgeber seinem Angestellten 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gewährt, kann er ihm jetzt bis 31. März 2022 nochmals einen Bonus von 500 Euro zukommen lassen. Und hat er ihm 2020 keinen Corona-Bonus gewährt, darf er bis 31. März 2022 noch die vollen 1.500 Euro ausschöpfen.

Ab April 2022: Bonus ist voll steuerpflichtig

Geht der Corona-Bonus erst im April 2022 auf dem Konto der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters ein, so greift die Steuerbefreiung nicht mehr. Die Folge: Dann ist der Bonus lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig. Wird der Bonus als Sachzuwendung geleistet, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen.

Aber: Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils einem anderen Arbeitgeber hat, darf den Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten, auch innerhalb eines Kalenderjahres.

Der Corona-Bonus im Überblick:

  • Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.
  • Die Regelung gilt für Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen 1. März 2020 und 31. März 2022 erhalten.
  • Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
  • Zudem muss der Arbeitgeber die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto aufzeichnen

***

Altersvorsorge-neu-gedacht.de ist eine Publikation von Bonnier Business Press Deutschland und ist Ratgeber zu den Themen Vorsorge und Geldanlage.

ANG
Geldanlage
Geldanlage Auf welche Währungen die Anleger 2024 setzen sollten
10.12.2023

Ein Analyst erklärt, welche Entwicklung Dollar, Euro und Co. im kommenden Jahr wahrscheinlich nehmen werden.

ANG
Börse
Börse Kritik an MSCI-World-Index - Was bringen ETFs für Anleger?
04.12.2023

Viele Anleger vertrauen dem MSCI-Aktienindex. Doch an dem ETF entzündet sich auch berechtigte Kritik, die Sie bares Geld kosten kann.

ANG
Börse
Börse Kapitalmarktausblick 2024: Cool bleiben und auf Aktien setzen
30.11.2023

Union Investment wagt einen Ausblick auf das Börsenejarh 2024: Gerechnet wird mit einem Konjunkturaufschwung nach einem schwachem...

ANG
Geldanlage
Geldanlage Die Zukunft des Luxus: Trends und Entwicklungen in der Post-Covid-Ära
24.11.2023

Die Veränderungen im Luxussektor nach der Covid-19-Pandemie sind dramatisch. Chinas Einfluss im Luxusmarkt hat sich verdoppelt, während...

ANG
Vorsorge
Vorsorge Gebührenklausel in Riester-Verträgen für unwirksam
22.11.2023

Der BGH erklärt pauschale Klauseln in Riester-Verträgen für unwirksam. Die Sparkassen hatten sich vorbehalten, Gebühren zu erheben....

ANG
Börse
Börse Aufholpotenzial bis Jahresende
20.11.2023

Mit Blick auf den November und das verbleibende vierte Quartal äußert sich das Strategie-Team der DJE Kapital AG optimistisch über ein...

ANG
Geldanlage
Geldanlage Aufbau widerstandsfähiger europäischer Small-Cap-Portfolios
08.11.2023

Phil Macartney, Fondsmanager für European Equities erläutert, wo Anleger an den europäischen Nebenwertemärkten hochwertige, gut...

ANG
Geldanlage
Geldanlage Portfolio-Management: Moderne Methoden und Werkzeuge
06.11.2023

In einer Welt, in der die Finanzmärkte zunehmend komplexer und volatiler werden, sind moderne Methoden und Werkzeuge im...