Vorsorge

Versagen im Kampf gegen Altersarmut: Mindestlohn reicht nicht mal für Grundsicherung

Lesezeit: 5 min
26.05.2021 08:57  Aktualisiert: 26.05.2021 08:57
Ein Stundenlohn von etwas über zwölf Euro wären nötig, um zumindest das Niveau der Grundsicherung zu erreichen. Davon ist man in Deutschland meilenweit entfernt.
Versagen im Kampf gegen Altersarmut: Mindestlohn reicht nicht mal für Grundsicherung
Dass am Ende des Gelds noch so viel Monat übrig ist, ist nicht länger nur ein Problem von Studenten. Immer mehr Senioren sind auf die Grundsicherung angewiesen. (Foto: iStock.com/EllenaZ)
Foto: EllenaZ

Die Zahl der Senioren mit Grundsicherung im Alter ist im vergangenen Jahr auf einen Rekordwert gestiegen. Ende 2020 waren mehr als 564.000 Menschen in Deutschland auf die staatliche Grundsicherung angewiesen – der höchste Wert zum Jahresende seit der Einführung der Leistung 2003.

Nach heutigem Berechnungsstand wäre ein Stundenlohn von 12,21 Euro nötig, um eine Rente zu erreichen, die so hoch ist wie die im Schnitt bewilligte Grundsicherung, wenn man dabei nicht auf Grundrente angewiesen sein will. Das geht aus der Regierungsantwort auf eine Linken-Anfrage hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Mit der Anfang des Jahres eingeführten Grundrente würde ein Stundenlohn von 7,27 Euro reichen.

Auf Grundsicherung angewiesen sind vor allem Frauen. So erhielten laut Statistischem Bundesamt Ende 2020 knapp 315.000 Frauen und 249.000 Männer die Leistung. Ende 2019 floss Grundsicherung an 562.000 Menschen. Die Zahl stieg mit Schwankungen von 258.000 im Startjahr 2003. Mit der Grundsicherung wollte die damalige rot-grüne Koalition „verschämter Altersarmut“ entgegenwirken. Sie orientierte sich an den Regelsätzen der zuvor bezahlten Sozialhilfe. Die Zahl der Senioren mit Grundsicherung in diesem Jahr zeigt die Statistik noch nicht.

Der Lohn für eine Rente ohne Sozialleistung

Die Linke ging nun der Frage nach, was man verdienen muss, um nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Sie fragte, welcher Bruttostundenlohn notwendig wäre, um nach 45 Jahren Vollzeitarbeit eine Nettorente von 835 Euro zu erreichen. Das ist der Betrag, der Betroffenen Ende 2020 im Schnitt als Bedarf für Grundsicherung gewährt wurde. Die Antwort des Arbeitsministeriums zeigt dabei deutlich die Wirkung der Anfang 2021 eingeführten Grundrente – der rechnerisch nötige Stundenlohn sinkt dadurch um 4,94 auf 7,27 Euro.

Die Grundsicherung muss als eigenständige Sozialleistung beantragt werden. Bei der Grundrente muss niemand einen Antrag stellen – die Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch besteht.

Der Linken-Rentenexperte Matthias W. Birkwald sagte der dpa: „Die neuen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums zeigen, dass wir von einem angemessenen Mindestlohn aktuell sehr weit entfernt sind.“ Die Grundrente gleiche die Rentenlücke zwar aus. „Es sind aber zu viele Menschen von ihrem Bezug ausgeschlossen.“ Grundrente bekommt nun, wer mindestens 33 Jahre Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege aufweist und mehr als nur ergänzendes Einkommen etwa durch Minijobs hatte.

Freibetrag bei der Grundsicherung

Da auch nach Einführung der Grundrente Menschen auf Grundsicherung angewiesen sind, führte die Koalition noch eine weitere Verbesserung ein. Seither wird nicht mehr die gesamte gesetzliche Rente als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet. Empfängerinnen und Empfänger mit Erwerbs- oder Kindererziehungszeiten haben einen Freibetrag von 223 Euro. Zusammen mit den 835 Euro durchschnittlicher Grundsicherungsbedarf ergibt das damit ein Nettoeinkommen von 1058 Euro bei einem Einpersonenhaushalt. Um eine solche Nettorente im Alter zu erreichen, wäre rechnerisch ein Stundenlohn von 14,37 Euro nötig, heißt es in der Regierungsantwort auf die Linken-Anfrage.

Künftige Höhe des Mindestlohns

Birkwald forderte einen höheren gesetzlichen Mindestlohn, um Rentenlücken zu schließen. Die derzeitige Lohnuntergrenze von 9,50 Euro und die ab Juli vorgeschriebenen 9,60 Euro schützten nicht vor Altersarmut. Der Mindestlohn soll nach bisheriger Rechtslage bis 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro steigen. Dann soll er durch die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern weiter an die Tariflohn-Entwicklung angepasst werden. Birkwald forderte die Anhebung des Rentenniveaus und die Anhebung des Mindestlohn auf 13 Euro. Grüne und SPD wollen im Fall eines Siegs bei der Bundestagswahl den Mindestlohn auf 12 Euro anheben. Die CDU hatte diese Pläne kritisiert.

Die Einkommen der Älteren

Das Ministerium von Ressortchef Hubertus Heil (SPD) betonte in seiner Antwort an die Linken allerdings, „dass aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf eine Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter geschlossen werden kann“. Denn nicht berücksichtigt seien dabei weitere Alterseinkommen – etwa durch private Vorsorge – oder höhere Einkommen etwa eines Ehemanns oder anderer Mitglieder des Haushalts.

Laut Alterssicherungsbericht 2020 betrugen die Haushaltsnettoeinkommen aller Ehepaare und Alleinstehenden im Alter ab 65 Jahren 2019 im Schnitt 2207 Euro. Seit 2015 sind sie um 14 Prozent gestiegen. Fast alle Seniorenhaushalte bekamen Geld aus den Alterssicherungssystemen – Ehepaare im Schnitt monatlich 2711 Euro, Alleinstehende 1716 Euro. Knapp die Hälfte aller Seniorinnen und Senioren hat dazu zusätzliche Einkünfte.

EU-Pläne für den Mindestlohn

Für eine Besserstellung der Geringverdiener forderte Birkwald, dass sich Deutschland an einem Entwurf für eine EU-Mindestlohnrichtline orientieren solle. Als Richtschnur ihrer im Herbst vorgelegten Vorschläge sieht die EU-Kommission, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns im eigenen Land bekommen sollen. Heil hatte die Vorschläge im Oktober begrüßt.

Wie hoch die Mindestlöhne bei einer Umsetzung der Kommissionsvorschläge in Deutschland sein müssten und welche Statistik zur Berechnung genommen werden soll, ist derzeit noch offen. Auf eine entsprechende weitere Frage Birkwalds antwortete das Arbeitsministerium: „Die Meinungsbildung auf EU-Ebene ist hierzu noch nicht abgeschlossen, und die Bundesregierung kann dem nicht vorgreifen.“ An einem Mangel an statistischen Daten dürfte es allerdings nicht scheitern, falls EU-Vorgaben für Mindestlöhne beschlossen werden: Eine neue Verdiensterhebung sei in Arbeit, hieß es vom Statistischen Bundesamt.

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