Vorsorge

Parlamentarier fordern Ende des Renten-Sonderstatus für Abgeordnete

Lesezeit: 2 min
12.07.2021 09:46  Aktualisiert: 12.07.2021 09:46
Am Ende dieser Wahlperiode wird sich die Zahl der Politik-Rentner einmal mehr erhöhen. Für scheidende Bundestagsabgeordnete fließt die Rente aus Steuermitteln. Doch eine Gruppe von Parlamentariern verschiedener Couleur findet das nicht mehr zeitgemäß.
Parlamentarier fordern Ende des Renten-Sonderstatus für Abgeordnete
Schluss mit dem Sonderstatus der Bundestagsabgeordneten bei der Altersversorgung. Das ist die Forderung einer parteiübergreifenden Gruppe von Abgeordneten. (Foto: Pixabay)

Abgeordnete mehrerer Fraktionen fordern in einem gemeinsamen Vorstoß, Schluss zu machen mit dem Sonderstatus der Bundestagsabgeordneten bei der Altersversorgung. Die aktuelle Regelung sei „nicht mehr zeitgemäß“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Abgeordneten von Union, SPD, Linken, FDP und Grünen, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. „Anstatt im Rahmen einer Sonderregelung Altersversorgung zu erhalten, sollten Bundestagsabgeordnete selbst für ihr Alter vorsorgen. Bereits bisher waren die Pensionsbezüge aus Steuermittel immer wieder kritisiert worden. Der Bund gibt für die Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Bundestags mehr als 50 Millionen Euro im Jahr aus.

Die bisherige Entschädigung treffe „auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung“, so die Abgeordneten in ihrer Erklärung. Für den Vorstoß zusammengetan hatten sich die Abgeordneten Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Matthias M. Birkwald (Linke) und Markus Kurth (Grüne).

Regelung soll Unabhängigkeit sichern

Die Altersentschädigung ist im Grundgesetz festgeschrieben und soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Ein Abgeordneter erwirbt bereits nach einem Jahr im Bundestag einen Pensionsanspruch von rund 250 Euro im Monat. Die Ansprüche steigen schrittweise. Nach 27 Mitgliedsjahren erreichen sie den Höchstbetrag von 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung.

Die Gruppe betont zwar, eine angemessene Absicherung nach dem Ausscheiden aus dem Parlament und die Unabhängigkeit des Mandats müssten gewährleistet sein. Aber dennoch gebe es Reformbedarf. Der nächste Bundestag solle deshalb „eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete“ in Angriff nehmen.

Die Parlamentarier erinnern an acht Jahre alte Reformempfehlungen einer Expertenkommission zum Abgeordnetenrecht. Allerdings war sich die Kommission damals nicht einig. So geht es auch den Abgeordneten, die nun eine Reform nach der Bundestagswahl fordern.

Abgeordnete als Pflichtversicherte?

Kapschack, Birkwald und Kurth von SPD, Linken und Grünen plädieren dafür, dass die Bundestagsabgeordneten Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Geben solle es eine ergänzende Absicherung, vergleichbar mit der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Der CDU-Abgeordnete Linnemann und der FDP-Politiker Vogel hingegen wollen, dass die Abgeordneten frei über die Form ihrer Altersversorgung entscheiden können.

Einmütig fordert die Gruppe: Der Bundestag solle zu Beginn der kommenden Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen, die einen Reformvorschlag erarbeitet.

Aus Sicht der Rentenversicherung fällt es für die Finanzen der Rentenkasse nicht ins Gewicht, ob die Abgeordneten Rentenbeiträge zahlen. Um die Finanzierung der Rentenversicherung zu stabilisieren, sei der Bereich mengenmäßig „zu unbedeutend“, sagte Reinhold Thiede, Forschungsleiter bei der Rentenversicherung, vor wenigen Tagen bei einer Veranstaltung in Berlin. Eine andere Frage sei es, ob die Akzeptanz in der Bevölkerung für die gesetzliche Alterssicherung weiter steigen würde, wenn alle in einem System seien.

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