Geldanlage

Eine Vermögensabgabe kommt - auch ohne EU-Vermögensregister

Lesezeit: 4 min
03.09.2021 14:04
Das von der EU vorangetriebene Vermögensregister hat zuletzt für viel Kritik gesorgt. Doch in Deutschland stehen dem Staat schon jetzt ausreichend Informationen zur Verfügung, um eine Vermögenssteuer oder auch eine Vermögensabgabe auf den Weg zu bringen.
Eine Vermögensabgabe kommt - auch ohne EU-Vermögensregister
Über das Immobilienvermögen hierzulande ist der deutsche Staat gut informiert. (Foto: Pixabay)

Die mögliche Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters, in dem Informationen über Bankkonten, Wertpapiere, Firmenbeteiligungen, Grundbucheintragungen und wertvolle Vermögensgegenstände zusammengeführt werden sollen, hat in der vergangenen Woche für hitzige Diskussionen gesorgt.

So sagte der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion Markus Ferber: „Die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist zwar eine wichtige politische Priorität, aber dafür den gläsernen Bürger zu schaffen, geht viel zu weit. Die Kommission hat hier jegliches Maß und Mitte verloren. Die Kommission wäre gut daran beraten, ihre Ausschreibung direkt wieder zurückzuziehen.“

Verärgert zeigt sich der CSU-Finanzexperte auch darüber, dass die Kommission die Machbarkeitsstudie ohne Weisung des Gesetzgebers auf den Weg gebracht hat „Bevor die Kommission Projekte auf den Weg bringt, die einen solchen Einfluss auf die Privatsphäre der Bürger haben, sollte es eine breite politische Diskussion geben. Es drängt sich der Eindruck auf, die Kommission will hier über den administrativen Weg Tatsachen schaffen.“

Ferber hat auch Zweifel, ob das angedachte Vermögensregister überhaupt rechtlich machbar wäre: „Die Anti-Geldwäscherichtlinie gibt ein solches Register sicherlich nicht her. Europa hat mit der Datenschutzgrundverordnung die strengsten Datenschutzbestimmungen der Welt - diese lassen sich mit einer Datensammelaktion wie diesem Vermögensregister keineswegs in Einklang bringen.“

Konkret soll die Machbarkeitsstudie der EU-Ausschreibung zufolge untersuchen, welche Register über Vermögen von privaten Personen und Unternehmen es auf nationaler Ebene bereits gibt und wo relevante Informationen fehlen. Dann soll erforscht werden, wie man die verfügbaren Informationen zum Beispiel in Datenbanken zusammenführen könnte und wie diese aussehen könnten.

Laut Ausschreibung könnten zum Beispiel Grundbucheintragungen, Handelsregister oder Informationen über Stiftungen gebündelt werden. Zudem soll untersucht werden, ob auch vorhandene Daten über Vermögen wie Kunstwerke, Kryptowährungen, Gold oder Immobilien einbezogen werden könnten. Das Ergebnis könne „in eine künftige politische Initiative einfließen“.

Ein Vermögensregister könnte laut Kommission bei Ermittlungen gegen Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sehr nützlich sein. Ein Sprecher der Kommission betonte allerdings, dass es noch keine konkrete Planung für ein Register gebe. Es würden nur Möglichkeiten ausgelotet. Die geplante Studie soll auch prüfen, inwiefern ein Vermögensregister überhaupt mit EU-Recht vereinbar wäre.

Einige Finanzinformationen werden bereits auf EU-Ebene gebündelt. Das betrifft etwa Daten über wirtschaftliche Eigentümer von Gesellschaften, um einzusehen, wem zum Beispiel eine Firma wirklich gehört. Im Juli hatte die Kommission weitere Vorschläge für Maßnahmen gegen Geldwäsche vorgelegt, zum Beispiel die Einrichtung einer Anti-Geldwäsche-Behörde und eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen.

„Das EU-Vermögensregister wird jetzt so kommen“, erwartet Peter Boehringer, Vorsitzender des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag im Interview mit Michael Mross. Das Register sei die Voraussetzung für weitere Schritte, darunter vor allem mögliche Vermögenssteuern und Vermögensabgaben.

Boehringer rechnet vor, dass das deutsche Geldvermögen bei rund 4 Billionen Euro liegt und der Immobilienbesitz bei rund 3 Billionen Euro. Mit einer Vermögenssteuer von nur 1 Prozent auf 7 Billionen Euro könnte der deutsche Staat also bereits im ersten Jahr rund 70 Milliarden Euro einnehmen, so der AfD-Politiker. Da Geldvermögen und Immobilienbesitz hierzulande gut dokumentiert sind, ist dies schon heute machbar.

Die Vermögensabgabe unterscheidet sich von der Vermögenssteuer dadurch, dass es einen bestimmten Stichtag gibt, zu dem dann zum Beispiel eine Abgabe in Höhe von 20 Prozent des Vermögens erhoben wird. Die entstehende Steuerschuld von insgesamt rund 1,4 Billionen Euro müssen die deutschen Steuerzahler über einen Zeitraum von zum Beispiel zehn oder zwanzig Jahren an den Staat abführen.

Im Unterschied zu einer Steuer, die man jedes Jahr neu zu zahlen hat, wird die Vermögensabgabe sofort fällig und ist nachträglich nicht mehr vermeidbar. „Man kann dann auch nicht mehr abhauen“, sagt Boehringer. Diese Entwicklung sei wahrscheinlich, bei einigen Parteien stehe das bereits explizit so im Programm, um „gute Zwecke“ zu finanzieren. Wer die Abgabe vermeiden will, muss also bald „abhauen“.

Der deutsche Staat könnte schon heute riesige Bestandsvermögen wie Konten oder Immobilien ohne viel Aufwand mit Ablagen belegen. Und auch viele andere Vermögenswerte wie Edelmetalle, Kunstgegenstände und Kryptowährungen rücken immer mehr ins Interesse. Sicher vor Vermögenssteuer und Vermögensabgabe sind zunehmend nur noch der Schatz im Jenseits und andere immaterielle Vermögen.

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