Die gesetzliche Rente bleibt zwar auch in Zukunft der wichtigste Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland, jedoch können die Menschen mit ihr den gewohnten Lebensstandard während des Ruhestands bei Weitem nicht halten. Verlassen sich die 36 Millionen gesetzlich Versicherten nämlich lediglich auf die staatliche Altersversorgung, erhalten sie nur 47 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens. Notwendig wären aber mindestens 60 Prozent. Dies betrifft zurzeit knapp zwei Drittel der 20- bis 65-Jährigen, die nur über die erste Schicht vorsorgen. Das ist ein Ergebnis des „Vorsorgeatlas Deutschland 2021“, der vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Auftrag von Union Investment erstellt wurde. Allerdings können die rund 20 Millionen Menschen, die zusätzlich für ihr Alter sparen, im Durchschnitt ihre Rentenlücke schließen. Sie ersetzen mit den ersten beiden Schichten 63 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens und übertreffen damit das Ziel für die Sicherung des Lebensstandards. Bezüglich der Verteilung der Ersatzquote gibt es jedoch deutliche Unterschiede: Insbesondere Männer sowie Personen mit einem monatlichen Einkommen über 2.000 Euro erreichen trotz der privaten Altersvorsorge die Grenze nicht. Sie müssen auch in der dritten Schicht sparen, um im Alter ihren Lebensstandard zu halten.
Der „Vorsorgeatlas Deutschland 2021“ gibt auf Grundlage verschiedener Mikrodatensätze ein nahezu vollständiges Bild über die zukünftige Situation der Altersvorsorge in Deutschland auf Basis der aktuell geltenden Rahmenbedingungen. So werden neben den "klassischen" Alterssicherungssystemen der ersten Schicht (gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung) und der Vorsorgewege der zweiten Schicht (Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes) auch das Geld- und das Immobilienvermögen der Haushalte (dritte Schicht) betrachtet.
Deutliche Einschränkungen im Alter
„Wer mit allen drei Schichten vorsorgt, ist im Durchschnitt im Alter gut versorgt. Dafür ist jedoch mehr denn je Eigenverantwortung gefordert. Es reicht definitiv nicht, sich auf die erste Schicht und damit in erster Linie auf die gesetzliche Rente zu verlassen“, fasst Studienleiter Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge die Untersuchung zusammen. Eine Ausnahme stellen Beamte dar, die im Durchschnitt durch ihre Pensionsansprüche ausreichend versorgt sind.
Die heute 20- bis 65-Jährigen, die über die gesetzliche Rente abgesichert sind, erhalten bei Renteneintritt hierüber durchschnittlich 47 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens (Ersatzquote). Dies liegt deutlich unter der Grenze von 60 Prozent, ab der der während des Arbeitslebens gewohnte Lebensstandard ohne Einschränkungen auch in der Rente gehalten werden kann. Zum Zeitpunkt des Renteneintritts beträgt die durchschnittliche monatliche Rente der gesetzlich Versicherten in heutiger Kaufkraft 1.449 Euro.
Vorsorge mit der zweiten Schicht kann die Versorgungslücke schließen
Mit Sparanstrengungen in der zweiten Schicht können die Menschen einen großen Teil ihrer Versorgungslücke schließen. Zu dieser Schicht gehören die Riester-Rente mit rund 16 Millionen Verträgen, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit 9,4 Millionen Personen und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD), die von fünf Millionen Menschen genutzt wird.
Menschen, die über diese Wege zusätzlich vorsorgen, erreichen im Zusammenspiel mit der ersten Schicht eine Ersatzquote von durchschnittlich 63 Prozent. „Durch die zusätzliche Vorsorge gelingt im Schnitt eine Sicherung des Lebensstandards im Alter“, sagt Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender von Union Investment. Selbst die junge Generation, die besonders von den Rentenreformen der Vergangenheit betroffen ist, erzielt aus beiden Schichten im Durchschnitt eine Quote von 65 Prozent.
Eigenverantwortung gefragt
Insgesamt 42 Prozent der Riester-Berechtigten haben mittlerweile einen Vertrag und können damit ihre gesetzliche Rente im Durchschnitt um 14 Prozent des letzten Bruttoeinkommens aufstocken. Dies sorgt im Schnitt für die Sicherung des Lebensstandards. Von der zusätzlichen Vorsorge profitieren Menschen aller Einkommensschichten. Insbesondere Niedrigverdiener werden vergleichsweise überproportional gefördert. Die Beteiligung von Frauen sowie der 20- bis 34-Jährigen an der Riester-Rente ist mit 57 Prozent bzw. 43 Prozent relativ hoch. Frauen erzielen mit der staatlich geförderten Vorsorge eine Ersatzquote von 16 Prozent und liegen damit sogar deutlich über der Quote der Männer (9 Prozent).
Die bAV ist in der zweiten Schicht der Vorsorgeweg mit der zweithäufigsten Beteiligung. Rund 19 Prozent der 20- bis 65-Jährigen haben hierüber Ansprüche und können damit 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens ersetzen. Wie die aktuelle Studie allerdings zeigt, ist die Verbreitung sehr unterschiedlich. Denn die bAV wird überwiegend von größeren Unternehmen mit entsprechend hohem Lohnniveau aktiv angeboten. Das Ergebnis: Während bei den Menschen mit einem monatlichen Einkommen von mehr als 2.000 Euro rund 41 Prozent eine betriebliche Absicherung haben, sind es bei einem Einkommen von monatlich unter 1.100 Euro nur noch knapp drei Prozent. Auch jüngere Personen (drei Prozent) und Frauen (15 Prozent) verfügen seltener über eine betriebliche Absicherung. „Mit diesen Zahlen wird noch einmal sehr deutlich, dass die bAV zwar eine gute Vorsorgeform ist. Jedoch erreicht sie nicht alle Bevölkerungsschichten“, unterstreicht Reinke.
Obwohl die Menschen mit Ansprüchen aus Schicht 1 und Schicht 2 im Durchschnitt gut versorgt sind, gilt dies nicht für jeden. So können gut verdienende Personen aufgrund ihrer großen Lücke aus Schicht 1 trotz privater Vorsorge in der zweiten Schicht nur 56 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens ersetzen. Sie müssen daher noch Geld in der dritten Schicht zurücklegen. Unabhängig vom Einkommen gilt hierbei die Erkenntnis: Wer über alle drei Schichten vorsorgt, ist mehr als ausreichend abgesichert und erreicht eine durchschnittliche Ersatzquote von insgesamt 80 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Reformen der Altersvorsorge in allen Schichten sind dringend notwendig
Nachdem die 2019 eingesetzte Rentenkommission keine Lösungen gefunden hat, um die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die gesetzliche Rente abzufedern, wird der Handlungsdruck noch größer. „Die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rente mit einer Untergrenze des Rentenniveaus bei 48 Prozent sowie einer Deckelung der Beiträge auf 20 Prozent können nicht erhalten bleiben“, warnt Raffelhüschen. „Bei einem Festhalten an der doppelten Haltelinie über das Jahr 2025 hinaus werden die Defizite der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich steigen.“ Die Stellschrauben zur Lösung des Problems wären entweder die Erhöhung des Bundeszuschusses oder des Renteneintrittsalters. Sei dies politisch nicht gewollt, bliebe nur die Absenkung des Rentenniveaus oder die Anhebung der Beiträge. Dadurch würde zusätzliche Vorsorge für das Alter noch bedeutender, betont der Rentenexperte.
„Die nächste Regierung muss sich den Problemen des Rentensystems insgesamt stellen und Reformen vorantreiben“, ergänzt Reinke. Allerdings dürfte die Durchsetzung der notwendigen Schritte noch einige Jahre in Anspruch nehmen. „Es ist entscheidend, möglichst schnell dort anzusetzen, wo mit wenig Aufwand großer Nutzen zu stiften ist. Dies ist insbesondere in der zweiten und dritten Schicht der Fall“, so Reinke. Dann hätte die Regierung mehr Zeit, um die großen Reformen der gesetzlichen Rente anzugehen. Die Vorschläge der Finanzindustrie lägen mit dem 5-Punkte-Plan auf dem Tisch. „Die Nachjustierungen der Riester-Rente müssen unabhängig von den weiteren Plänen der nächsten Regierung allein deshalb schon angegangen werden, um die Altersvorsorge der bestehenden 16 Millionen Riester-Sparerinnen und -Sparer zu verbessern.“ Eine Einstellung dieses Vorsorgeweges sei keine Option. Das wäre aus seiner Sicht auch die falsche Botschaft an all diejenigen, die sich bereits beteiligen, und könnte deren Alterssicherung etwa durch Betragsfreistellungen gefährden. „Die einfachste, am schnellsten umzusetzende und effektivste Maßnahme ist die Flexibilisierung der Garantie“, betont Reinke.
In der dritten Schicht sollte die nächste Regierung Fondssparpläne zur Altersvorsorge mit privaten Rentenversicherungen steuerlich gleichstellen. Auch sollte der Sparerfreibetrag nach rund 13 Jahren endlich an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden, fordert der Vorstandsvorsitzende von Union Investment. Damit würde langfristiges Sparen attraktiver. „Die Pläne der Koalitionsparteien hierzu gehen in die richtige Richtung“, so Reinke.