Vorsorge

Die Bankvollmacht: ein unterschätztes Dokument

Lesezeit: 5 min
15.11.2021 13:28  Aktualisiert: 15.11.2021 13:28
Gerade junge Menschen, die ja normalerweise ein langes Leben vor sich haben, denken selten an eine Bankvollmacht. Doch im Fall der Fälle – etwa eines Unglücks – ist so eine Verfügung für die Hinterbliebenen immens wichtig. Wir erklären, worauf Sie bei der Auswahl eines Bevollmächtigten achten sollten.
Die Bankvollmacht: ein unterschätztes Dokument
Angehörige erhalten im Falle eines Unfalls nicht automatisch Zugriff auf das jeweilige Bankkonto. So können finanzielle Engpässe durch eine fehlende Vollmacht drohen. (Foto: Pixabay)

„Ich bin doch jung und kann für mich selbst sorgen!“ Diese Worte von Alex F. hinterlassen bei seiner Mutter einen bitteren Beigeschmack. Nach einem schweren Motorradunfall vor einem Jahr liegt ihr 24-jähriger Sohn, der zuvor als Software-Entwickler bei einem internationalen Unternehmen eine gut dotierte Stelle hatte, im Wachkoma. Ob er jemals wieder gesund werden wird, weiß niemand. Das Fatale: Alex F. hatte seinen nächsten Angehörigen keine Bankvollmacht ausgestellt. Das war ein großer Fehler, denn ohne dieses Formular verweigern Banken und Sparkassen auch nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, volljährigen Kindern oder Ehepartnern den Zugriff auf das jeweilige Konto.

Verheiratete Ehepaare wiegen sich oft in falscher Sicherheit

Wichtig zu wissen: Die Ehepartnerin und der Ehepartner sind keine gesetzlichen Vertreter der oder des jeweils anderen und sind daher auch nicht automatisch berechtigt, bei Unfall oder Tod auf das Konto des Partners zuzugreifen. Einzig das Führen eines Gemeinschaftskontos stellt einen Ausweg aus diesem Dilemma dar, denn aufgrund gleicher Rechte jedes Ehepartners entfällt eine gesonderte Bankvollmacht. Auch für Wohngemeinschaften kann das Vorliegen eines Gemeinschaftskontos für solche Fälle sinnvoll sein.

Finanzielle Engpässe durch fehlende Vollmacht

Der falsche Stolz des unverheirateten Alex F. hatte jedoch für seine Eltern weitreichende Konsequenzen. Teure Arztrechnungen blieben vorerst unbezahlt und statt der Familie von Alex F. erhielt ein vom Gericht bestellter Betreuer Zugriff auf das Konto. Dabei wäre es für Alex F. im Vorfeld ein Leichtes gewesen, richtig vorzusorgen. Hierfür hätte er lediglich einer autorisierten Vertrauensperson per schriftlichen Antrag den Zugang zu seinem Bankkonto und damit seinen Bankgeschäften (z. B. Geld abheben, Veranlassen von Dauerüberweisungen, Freischaltung für das Online-Banking, Nutzung des Dispositionskredits oder Anerkennung/Reklamation von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen) gewähren müssen. Grundsätzlich sind die Formular-Vordrucke einer Bankvollmacht über den Kundenservice der jeweiligen Bank erhältlich. Die Identifizierung der bevollmächtigten Person ist dabei Aufgabe des Bankinstituts und erfolgt durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Auch Kontoinhaber von Direktbanken können Vertrauenspersonen eine Bankvollmacht einräumen. Neben einer Kopie des Personalausweises der bevollmächtigten Person muss hier jedoch eine Steuer-Identifikationsnummer der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers angegeben werden. Dies ist aufgrund des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes notwendig.

Bankvollmachten in der Praxis

Es werden drei gängige Arten von Bankvollmachten in der Praxis unterschieden. Die am häufigsten genutzte Bankvollmacht ist die sogenannte „transmortale Bankvollmacht“. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich unbegrenzte Vollmacht, die zu Lebzeiten beginnt und auch über den Tod hinaus gilt. Hier ist es für Angehörige auch ohne Erbschein oder Testament nach dem Tod des Kontoinhabers möglich, auf das autorisierte Konto zuzugreifen. Der Bevollmächtigte erhält bei einer Bankvoll-macht über ein Girokonto jedoch nicht automatisch eine „Generalvollmacht“, die über das Führen täglicher Bankgeschäfte hinausgeht. Sollen weitere Aufgaben in einer Bankvollmacht beinhaltet sein, wie beispielsweise Wertpapiergeschäfte, die Aufnahme neuer Kredite oder Untervollmachten, sollte eine schriftliche Zusatzvereinbarung ergänzt werden. Die zweite Variante wird als „prämortale Bankvollmacht“ bezeichnet und ist im Vergleich der zuerst genannten Bankvollmacht zeitlich begrenzt. Sie gilt ausschließlich zu Lebzeiten und erlischt beim Tod der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers. Die letzte Variante wird als „postmortale Bankvollmacht“ bezeichnet. Diese gilt, wie der Name bereits vermuten lässt, ausschließlich nach dem Tod der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers. Diese Vollmacht erleichtert es unter Umständen den Erben, die Gelder schneller aufzuteilen, ohne dass sie hierfür auf einen Erbschein warten müssen. Übrigens: Eine erteilte Bankvollmacht kann jederzeit widerrufen werden! Dieser Widerruf sollte aber nicht nur dem Vertreter mitgeteilt werden, sondern vor allem auch der Bank. Ist keine ausdrückliche Vollmacht über den Tod hinaus vereinbart, erlischt die Vollmacht nach Paragraph 673 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Welche Risiken bestehen bei einer Bankvollmacht?

Bei einer Bankvollmacht besteht immer die Gefahr eines Missbrauchs. Daher sollte jede Kontoinhaberin / jeder Kontoinhaber seine bevollmächtigte Person mit Bedacht auswählen, denn jeder Bevollmächtigte kann über das gesamte Guthaben und den Dispokredit verfügen. Werden Gelder im Härtefall veruntreut und auf ein anderes Konto gebucht oder wird der Kreditrahmen vollständig ausgeschöpft, ist die Kontoinhaberin / der Kontoinhaber nicht nur um ihr/sein Vermögen betrogen, sondern sie/er wird aus rechtlicher Sicht auch noch als Schuldner belangt.

Achtung bei ausländischen Banken

In den vergangenen Jahren kamen immer mehr ausländische Banken nach Deutschland und haben den hiesigen Markt mit attraktiven Zinsangeboten und Tagesgeldkonten aufgemischt, um neue Kunden anzulocken. Obgleich mehrere Pleiten ausländischer Banken mittlerweile dazu geführt haben, die Öffentlichkeit hinsichtlich der Problematik um die Einlagensicherung zu sensibilisieren, ist es bislang eher unbekannt, dass viele ausländische Banken in puncto Bankenvollmacht mit ihren deutschen Instituten nicht gleichziehen. Es werden hier meist keine oder nur spezielle Bankvollmachten angeboten. Eine Prüfung der bestehenden Rahmenbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte daher im Vorfeld sorgfältig geprüft werden.

Bankvollmacht bei Alleinstehenden

Gerade bei Alleinstehenden kann die Frage um eine Vertrauensperson schwierig sein. Eine sogenannte „Betreuungsverfügung“ kann hier jedoch Abhilfe schaffen. In dieser schlägt der Kontoinhaber beispielsweise Freunde oder Familienangehörige im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vor. Geht es sodann im Betreuungsfall um die Vermögenssorge, kontrolliert das Gericht die eingesetzten Betreuer.

Wie geht es Alex F. heute?

Die Sorgen um Alex F. Gesundheit belasten seine Familie nach wie vor schwer. Eine Besserung seiner derzeitigen Situation ist bislang nicht in Sicht.

***

Stefan Friebis arbeitet nebenberuflich als freier Texter für unterschiedliche Branchen, u.a. IT, Verbandswesen, Immobilienwirtschaft sowie Finanzen und Versicherungen.
 

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