Immobilien

Regierung will Vermieter für Klimaabgabe zahlen lassen

Lesezeit: 2 min
30.05.2022 18:52  Aktualisiert: 30.05.2022 18:52
Die Bundesregierung will Millionen von Mietern bei der Klimaabgabe für Wohngebäude entlasten. Das Kabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, wonach sich Vermieter ab 2023 an den Kosten der 2021 eingeführten Kohlendioxid-Abgabe beteiligen müssen. Vermieter tragen dann bis zu 90 Prozent der Kosten.
Regierung will Vermieter für Klimaabgabe zahlen lassen
Die Mieter sollen bei der Klimaabgabe entlastet werden. (Foto: iStock.com/Helin Loik-Tomson)
Foto: Helin Loik-Tomson

Je energieeffizienter das Haus ist, desto geringer ist künftig der Kostenanteil für Vermieter. Dies sei ein echter Anreiz für Vermieter, die Wohnungen zu sanieren, sagte Klimaminister Robert Habeck (Grüne). Das Stufenmodell erfasst nach Angaben aus dem Bauministerium über 13 Millionen Wohnungen. Dafür fallen laut dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf derzeit „Kohlendioxidkosten von schätzungsweise einer Milliarde Euro an, die vollständig von den Mietern getragen werden“.

Bei Gewerbeimmobilien sollen Mieter und Vermieter die CO2-Kosten zunächst je zur Hälfte tragen. Spätestens ab 2026 soll aber auch für sie „ein Stufenmodell erarbeitet und angewendet werden“, heißt es im Gesetzentwurf. In dem Jahr endet die Festpreisphase für die CO2-Abgabe, die 2021 für fossile Heiz- und Kraftstoffe mit 25 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß eingeführt worden war. In diesem Jahr ist die Abgabe auf 30 Euro gestiegen. Bis 2025 ist eine Preissteigerung auf dann 55 Euro festgelegt.

Gute Nachricht für Mieter

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach von einer guten Nachricht für Mieter, da viele mit einer Entlastung rechnen könnten. Der Gesetzentwurf berücksichtige auch Sonderregeln etwa für Gas-Etagenheizungen. Dort zahlen Mieter die Gasrechnung selbst und müssen daher eine Kostenbeteiligung der Vermieter einfordern. Wenn in der Wohnung mit Gas gekocht wird, verringert sich der im Stufenplan vorgesehene Kostenanteil der Vermieter um fünf Prozentpunkte. Auch für denkmalgeschützte Gebäude gibt es Ausnahmen.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, es sei gelungen, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gut zu verknüpfen. Vermieter mit einem modernen Energiestandard würden damit „in der Regel sehr, sehr gut fahren“.

Der Eigentümerverband Haus und Grund lehnte das Vorhaben aber strikt ab. „Diese Aufteilung nützt weder den Mietvertragsparteien noch dem Klimaschutz – im Gegenteil: sie behindert Klimaschutz“, sagte Verbandschef Kai Warnecke der Rheinischen Post. Er sprach von einer einseitigen Umverteilung der Kosten des Klimaschutzes auf die Vermieter. Angesichts stark steigender Energiepreise forderte Warnecke, die CO2-Bepreisung im Wärmebereich auszusetzen.

Korrektur gefordert

Der Deutsche Mieterbund forderte eine deutliche Korrektur. Ein Stufenmodell sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Mieter müssten aber von den CO2-Kosten befreit werden. Der Mieterbund bezifferte die Mehrkosten durch die CO2-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus für 2022 auf rund 67 Euro (Gas) und 98 Euro (Heizöl) jährlich. Sie stiegen bis 2025 auf 125 Euro (Gas) und 180 Euro (Heizöl).

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine Kostenteilung ab Juli 2022 in Aussicht gestellt. Die Verzögerung um ein halbes Jahr wurde damit begründet, dass die Abrechnungszeiträume der Heizkosten in der Regel am Jahresanfang neu begännen. Die Vorgängerregierung aus Union und SPD hatte sich nicht auf eine Kostenteilung verständigen können.

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