Karriere

So verhandeln Sie Ihr Einstiegsgehalt

Lesezeit: 6 min
09.01.2022 19:05  Aktualisiert: 09.01.2022 19:05
Wenn sie nicht schon im Anschreiben auf Sie wartet, stellt sie sich spätestens im Vorstellungsgespräch: die Frage nach dem Gehalt. Gerade für Berufsanfänger kann diese Situation ziemlich unangenehm sein.
So verhandeln Sie Ihr Einstiegsgehalt
Die Frage nach dem Gehaltsvorstellungen kommt spätestens beim Vorstellungsgespräch. (Foto: iStock.com/gpointstudio)
Foto: gpointstudio

Woran können sich Berufsanfänger orientieren und wie können sie ihr Einstiegsgehalt am besten verhandeln? Die Antworten auf diese und weiter Fragen gibt es jetzt…

Hausaufgaben machen

Wer sein Einstiegsgehalt verhandeln möchte, sollte sich zunächst einen Überblick über die brancheüblichen Gehälter verschaffen. Das geht zum Beispiel, indem man sich auf den beruflichen Netzwerken wie Xing oder LinkedIn umschaut und nach ehemaligen Schulfreunden oder Kommilitonen sucht, die nun genau in der Branche arbeiten, in der am selbst anfangen möchte. Diese Personen kann man dann nach einer kurzen Einschätzung für ein faires Einstiegsgehalt fragen – vielleicht mit dem Hinweis darauf, dass man eine Basis braucht, um sein eigenes Gehalt zu verhandeln.

Eine andere, etwas unpersönlichere Option, ist die Recherche in Gehaltsportalen oder Branchenübersichten. Nicht immer sind die Zahlen, die man dort findet jedoch so aussagekräftig, wie man es gerne hätte. Denn repräsentativ sind die Zusammenstellungen der verschiedenen Gehälter nur selten. Daher sollte man, wenn man sein Einstiegsgehalt verhandeln möchte, möglichst viele Gehaltsportale oder -übersichten befragen, sich die verschiedenen Ergebnisse notieren und einen Durchschnittswert bilden. Dieser Wert kann im nächsten Schritt eine Grundlage dafür sein, um mit dem potenziellen Arbeitgeber eine Gehaltsverhandlung zu führen.

Nicht nur das durchschnittliche Gehalt andere Arbeitnehmer spielt eine Rolle dabei, wie hoch Ihr Einstiegsgehalt ausfallen kann. Auch Ihre individuellen Voraussetzungen müssen bedacht werden: Haben Sie zum Beispiel sehr schnell studiert, das Studium hervorragend abgeschlossen und außerdem während des Studiums Auslandserfahrung gesammelt, spricht das eher dafür, dass Sie sich mit ihrer Gehaltsforderung am oberen Ende der Gehaltsskala orientieren können. Trifft umgekehrt keiner der genannten Punkte auf Sie zu, sollten Sie realistisch bleiben und ihre Gehaltsvorstellung nach unten anpassen.

Schmerzgrenze festlegen

Zu jeder guten Verhandlung gehört es, Zugeständnisse an den Verhandlungspartner zu machen – as ist beim Einstiegsgehalt auch nicht anders. Überlegen Sie sich daher schon vor der Gehaltsverhandlung, wo Ihre Schmerzgrenze, also die Untergrenze, für ihr Einstiegsgehalt liegt.

Um nicht Gefahr zu laufen, diese Grenze zu reißen, sollten Sie ihren Gehaltsvorschlag möglichst hoch ansetzen – doch dabei realistisch bleiben. Eine gute Einschätzung gelingt Ihnen zum Beispiel dadurch, dass Sie sich im ersten Schritt umfassend über die übrigen Gehälter in der Branche informiert haben.

Als Daumenregel gilt: Setzen Sie ihren ersten Vorschlag für ihr Einstiegsgehalt in der Verhandlung (oder Ihren Bewerbungsunterlagen) ungefähr 15 Prozent über ihrer selbst gewählten Untergrenze für ihr Einstiegsgehalt an. So haben Sie ausreichend Spielraum, um dem Personaler im Gespräch entgegenzukommen.

Übrigens: Ein häufiger Fehler von Berufsanfängern, der sich jedoch ganz einfach vermeiden lässt, sind von-bis-Angaben, wie zum Beispiel von 50.000 bis 65.000 Euro. Der Personaler wird Ihnen in diesem Fall vermutlich kaum 65.000 Euro anbieten, sondern sich an der unteren Grenze orientieren, die Sie ihm genannt haben. Lassen Sie diese Angaben daher komplett bleiben und nennen Sie stattdessen einen konkreten Betrag.

Alternativen vorbereiten

Nicht alle Absolventen oder frisch ausgebildete Fachkräfte bewerben sich bei Branchenführern oder großen Unternehmen. Denkbar ist auch, dass man nach seinem Studium nicht sofort die Stadt wechseln und sich wieder einen neuen Freundeskreis aufbauen möchte. Daher sucht man in der näheren Umgebung nach einem passenden Arbeitsplatz und landet dabei bei einem Unternehmen, das finanziell nicht allzu üppig aufgestellt ist. In diesem Fall wird das Einstiegsgehalt vermutlich etwas niedriger ausfallen.

Das heißt jedoch nicht, dass Sie sich vorschnell bei der Gehaltsverhandlung geschlagen geben müssten. Wenn Ihr Wunsch-Arbeitgeber vielleicht kein üppiges Gehalt zahlen kann, sind unter Umständen andere Vergünstigungen für Sie drin: Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice oder vielleicht sogar zusätzlicher Urlaub sind für einige Beschäftigte mindestens genauso viel wert, wie ein paar zusätzliche Euro auf dem Gehaltszettel.

Daneben gibt es außerdem die Klassiker des geldwerten Vorteils wie Jobticket oder kostenlose Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, auf die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Gehaltsverhandlung verständigen können.

Nach Probezeit erneut verhandeln

Statt Alternativen parat zu haben, die man anstelle eines höheren Einstiegsgehalts vorschlagen kann, entscheiden sich einige Bewerber für folgende Variante: Sie einigen sich mit ihrem Arbeitgeber auf ein niedrigeres Einstiegsgehalt, vereinbaren jedoch gleichzeitig, dass beide Parteien nach der Probezeit noch einmal über das Gehalt sprechen.

Merkt Ihr Chef, dass Sie sich während der Probezeit richtig ins Zeug legen, ist er unter Umständen nach den ersten sechs Monaten gewillt, etwas mehr Gehalt zu zahlen. Hinzu kommt, dass Mitarbeiter nach der Probezeit nahezu vollwertige Arbeitskräfte sind – was man während der Einarbeitung nicht behaupten kann. Während dieser Zeit kosten die Neu-Mitarbeiter das Unternehmen häufig mehr Geld. Denn nicht nur können Mitarbeiter in Einarbeitung noch nicht komplett selbstständig arbeiten, der Arbeitgeber muss außerdem einen Mitarbeiter abstellen, der schon länger im Unternehmen ist, und sich um die Einarbeitung des neuen Mitarbeiters kümmern kann. Was wiederum bedeutet, dass dieser Mitarbeiter während dieser Zeit ebenfalls nicht mit voller Kraft seiner eigentlichen Arbeit nachgehen kann.

Nach der Probezeit ist das anders. Sobald die Einarbeitung abgeschlossen ist, können beide Mitarbeiter mehr Aufgaben im Unternehmen übernehmen und so dazu beitragen, dass der Umsatz steigt. Das kann ein Argument dafür sein, Ihnen etwas mehr Gehalt zu zahlen.

Nicht nur ans Geld denken

Das scheint ein recht paradoxer Tipp zu sein, wo es doch gerade darum geht, das Einstiegsgehalt zu verhandeln. Doch bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass der Hinweis gar nicht so widersprüchlich ist. Gerade Berufsanfänger sollten nämlich nicht nur darauf schauen, was das Unternehmen zahlen kann oder will, sondern auch, was es vom Gehalt abgesehen bietet.

Einsteiger in den Job oder die Branche sollten in Betracht ziehen, dass praktische Erfahrung mindestens genauso wichtig sein kann, wie ein hohes Gehalt. Wer zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn schon viel Verantwortung für eigene Projekte übernehmen darf oder aber die neuesten Technologien kennenlernt, weil er bei einem aufstrebenden Start-up einsteigt, hat davon auf lange Sicht häufig mehr als von einem relativ hohen Einstiegsgehalt.

Ebenfalls nicht zu verachten: Die Freude an der Arbeit. Wer jeden Morgen mit Bauchschmerzen seinen Arbeitsweg antritt und sich vorher aus dem Bett quälen muss, weil er keine Lust auf seinen Job hat, der wird auch mit einem hohen Einstiegsgehalt nicht glücklich werden. Wichtig ist daher auch, ob Ihnen die Stelle an sich und vor allem die Unternehmenskultur und die Kollegen liegen.

Um schriftliche Bestätigung bitten

Wenn Sie sich mit ihrem Arbeitgeber einigen konnten, ist das ein Grund zur Freude. Vergessen Sie darüber aber nicht, die getroffenen Vereinbarungen schriftlich zu fixieren. Es kann nämlich durchaus vorkommen, dass der Personaler, mit dem Sie das Gespräch geführt haben, noch vor dem Beginn Ihres Arbeitsvertrags das Unternehmen verlässt und der Nachfolger nicht über alle Konditionen, die Sie beide ausgehandelt haben, informiert wird.

Oder – ganz menschlich und verständlich – der Personalentscheider denkt nicht daran, sich jedes Detail Ihres Gesprächs zu notieren, womit nicht alle Vereinbarungen Eingang in den Arbeitsvertrag finden.

Das vermeiden Sie, indem Sie den Personaler darum bitten, die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Und zwar entweder noch direkt im Gespräch oder im Anschluss in einer E-Mail.

***

Julia-Eva Seifert arbeitet als freie Journalistin und schreibt am liebsten zu Themen aus dem HR-Bereich, da sie u.a. als Headhunter gearbeitet hat.

 

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