Geldanlage

„Greenwashing“ oder Gütesiegel? Streit um nachhaltige EU-Anlageregeln

Lesezeit: 5 min
17.01.2022 18:06  Aktualisiert: 17.01.2022 18:06
Geld verdienen und gleichzeitig das Klima schützen – klingt gut, ist aber gar nicht so einfach. Nun will die EU einen Rahmen schaffen, mit dessen Hilfe Investments besser einsortiert werden können. Doch für Anleger dürfte es auch dann nicht unbedingt einfacher werden, „grüne“ Produkte zu finden.
„Greenwashing“ oder Gütesiegel? Streit um nachhaltige EU-Anlageregeln
Mittels „Greenwashings“ wollen sich Unternehmen umweltbewusster darstellen, als sie tatsächlich sind. (Foto: iStock.com/Tanaonte)
Foto: Tanaonte

„Verantwortungsbewusst investieren“, „Mit Geld die Welt gestalten“, „Sparen mit gutem Gewissen“ – eifrig bewerben Banken und Fondsgesellschaften den grünen Wandel. Am Thema Klimaschutz kommt die Finanzbranche nicht mehr vorbei, immer mehr Anleger achten auf Kriterien wie Umwelt und Soziales. Das Problem: Oft ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, wie „nachhaltig“ derart angepriesene Produkte tatsächlich sind. Wie schwierig das Thema ist, zeigt die aktuelle Debatte über einen Vorstoß der EU-Kommission.

Dieser sieht vor, dass auch Investitionen in neue Gaskraftwerke insbesondere auf Wunsch Deutschlands übergangsweise als klimafreundlich eingestuft werden können. Zudem sollen Investitionen in neue Atomkraftwerke – unter anderem in Frankreich geplant – unter bestimmten Bedingungen als „grün“ klassifiziert werden können. Kritiker befürchten, dass dadurch die sogenannte Klima-Taxonomie der EU Schaden nimmt. Diese Einstufung von Wirtschaftstätigkeiten soll mehr Geld in nachhaltige Technologien und Unternehmen lenken und so wesentlich zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beitragen.

Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel

„Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt grundsätzlich die Idee der EU-Taxonomie“, schreibt der Dachverband der fünf großen Bankenverbände in Deutschland. Auf diese Weise bekämen Anlegerinnen und Anlegern zusätzliche Transparenz. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass nachhaltige Finanzierung auch tatsächlich nachhaltig sei, sonst stehe die Glaubwürdigkeit aller Akteure auf dem Spiel. „Die zugrundeliegenden Kriterien müssen nachvollziehbar sowie praktikabel sein und auf Basis wissenschaftlicher Standards abgeleitet werden“, fordert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). „Nur so kann eine glaubwürdige und akzeptierte Taxonomie erreicht werden.“

Genau das ist der Knackpunkt. Die geplante Berücksichtigung von Atomkraft und Erdgas führe das „ursprünglich als Beschleuniger der nachhaltigen Transformation gedachte Instrument ad absurdum“, kritisiert beispielsweise die GLS Bank, die sich als größte und älteste sozial-ökologische Bank Deutschlands bezeichnet.

„Nachdem schon keine sozialen Kriterien in der Taxonomie berücksichtigt waren, zerstört die Aufnahme von Atom- und Gasenergie jegliches Vertrauen umweltbewusster Anlegerinnen und Anleger in dieses Gütesiegel für nachhaltige Geldanlagen“, meint GLS-Chef Thomas Jorberg. „Es ist ein Signal der Beliebigkeit, nicht-nachhaltige Technologien für ein Nachhaltigkeitssiegel zuzulassen.“

Auch Ingo Speich, Leiter Nachhaltigkeit bei der Dekabank, sieht die Entwicklung mit Sorge: „Dadurch, dass auch Industriepolitik gemacht wird, wird der Taxonomie Glaubwürdigkeit genommen.“ Allerdings sei das Brüsseler Regelwerk mit der Konzentration auf Klimawandel und Klimaschutz aktuell ohnehin „viel zu eng, um am breiten Kapitalmarkt Beachtung zu finden“, sagt Speich. „Das wird sich ändern, weil sie in den nächsten Jahren breiter gefasst werden soll.“

Nachhaltigkeitsabfrage wird verpflichtend

Einen noch größeren Schub für „grüne“ Geldanlagen erwartet Speich kurzfristig durch Vorgaben, die bereits ab dem 2. August dieses Jahres greifen: Berater, die Fonds, ETFs, Anleihen und Co. an den Mann oder die Frau bringen wollen, sind von da an verpflichtet, Kunden nach ihren Präferenzen beim Thema Nachhaltigkeit zu befragen.

Umfragen zeigen: Das Potenzial ist groß. In einer Erhebung von Anfang Dezember im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) gaben 67 Prozent der Anleger an, dass es ihnen wichtig oder sehr wichtig sei, ihr Geld in sozial- und umweltverträgliche Projekte zu investieren. Doch nur etwa vier von zehn Anlegern (39 Prozent) haben nach eigenen Angaben bislang in entsprechende Produkte investiert.

Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) beziffert die Gesamtsumme nachhaltiger Geldanlagen in Deutschland zum 31. Dezember 2020 auf 335,3 Milliarden Euro – ein Plus von 25 Prozent zum Vorjahr. Der Anteil nachhaltiger Fonds am gesamten deutschen Markt ist demnach mit 6,4 Prozent allerdings noch gering.

Deka-Experte Speich, der von Unternehmen seit längerem mehr Einsatz für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (englisch abgekürzt: ESG) fordert, betont: „Der Kapitalmarkt muss und wird das Thema Nachhaltigkeit weiter voranbringen. Die Regulierung wird schärfer und konkreter. Zudem sehen wir heute schon, dass sich Anleger aus Unternehmen in bestimmten Branchen – Tabak, Kohle, Erdöl – zurückziehen. Diese Entwicklungen werden auch zu einem Marktstandard führen.“

Chance auf Mindeststandard

Christian Klein, der als Professor an der Universität Kassel zum Thema nachhaltige Finanzwirtschaft forscht, ist überzeugt: „Die Taxonomie hat das Potenzial, tatsächlich einen Mindeststandard zu setzen.“ Die Idee der Klassifizierung sei genial: „Zu klären, wenn Nachhaltigkeit draufsteht, was ist denn drin?“ Klein betont: „Wenn Atomkraft in die Taxonomie aufgenommen wird, heißt das ja nicht, dass in jedem nachhaltigen Fonds dann auch Atomkraft drin ist.“

Allerdings belegt der europäische Streit um die Anerkennung von Atomkraft und Erdgas als klimafreundlich, wie dehnbar der Begriff „Nachhaltigkeit“ ist. „Im Sprachgebrauch gibt es unterschiedliche Konzepte zum zuweilen schillernden Nachhaltigkeitsbegriff“, konstatierte schon früher die Finanzaufsicht Bafin und mahnte Verbraucher: „Seien Sie sich dessen bewusst.“

Dass der Vorstoß der EU-Kommission noch gestoppt werden kann, gilt als äußerst unwahrscheinlich. Dazu müssten sich mindestens 20 Staaten zusammenschließen, die mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung vertreten – oder mindestens 353 Abgeordnete im EU-Parlament.

EU-Taxonomie hin, Marktstandard her – wer als Anlegerin oder Anleger „Greenwashing“ bei der „grünen“ Geldanlage vermeiden möchte, wird aller Voraussicht nach auch künftig selber genau hinschauen müssen. (dpa)

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