Wer sich bewusst für die Investition in eine bestimmte Unternehmensaktie entscheidet, tut das in der Regel nicht ohne Grund. Ein Bezug zu der Firma ist vorhanden und eventuell sogar mit dem Wunsch nach einem aktiven Mitbestimmungsrecht auf der Hauptversammlung verbunden. Das Wohl dieses Unternehmens liegt einem solchen Investor am Herzen, er kennt sich mit dem jeweiligen Markt meist gut aus.
Doch was ist, wenn jemand ‒ überspitzt formuliert nur „aus Zufall“ ‒ über einen ETF Bruchteile eines Unternehmens besitzt? Gemeinhin interessieren sich ETF-Investoren weniger für die einzelnen Unternehmen, die in dem Index zusammenkommen, den ihr Indexfonds nachbildet. Ihnen liegt vielmehr die breite Risikostreuung am Markt oder ein übergeordnetes Thema wie Nachhaltigkeit oder Technologie am Herzen. Wer nimmt also in diesen Fällen die Stimmrechte auf Aktionärsseite wahr?
ETF-Art und Fondsgesellschaft entscheiden
Zunächst muss ganz klar konstatiert werden, dass ETF-Anleger selbst tatsächlich keinen unmittelbaren Einfluss auf die Unternehmenspolitik der einzelnen Aktiengesellschaften in ihrem Indexfonds besitzen. Genau wie bei aktiv gemanagten Fonds liegt es einzig und allein an der Fondgesellschaft, etwaige Stimmrechte im Namen ihrer Anleger wahrzunehmen.
Ob dies aber wirklich möglich ist, hängt wiederum von der Beschaffenheit des ETF ab: Handelt es sich um einen physisch replizierenden ETF, der direkt in die jeweiligen Werte des zugrundeliegenden Index investiert, bestehen durchaus Stimmrechte für die Fondgesellschaft. Schließlich besitzt sie in so einem Fall auch die entsprechenden Wertpapiere, in den meisten Fällen nahezu vollumfänglich.
Bildet der ETF den Index allerdings synthetisch über ein Tauschgeschäft mit einem Swap-Partner nach, besitzt die Fondsgesellschaft keine Aktienanteile. Lediglich die Wertentwicklung des Index samt aller Dividendenzahlungen bekommt sie vom Swap-Partner geliefert. Dieser erhält im Gegenzug die Rendite aus einem beliebigen Wertpapierkorb, der von den Beiträgen der ETF-Anleger gekauft wurde. In der Folge entfallen bei einem solchen synthetischen ETF auch alle Stimmrechte der Fondgesellschaft an den Index-Unternehmen.
Wenig Stimmgewicht am Gesamtmarkt
Trotz des Siegeszuges der ETFs in den vergangenen Jahren, liegt das meiste weltweite investierte Anlegergeld nach wie vor in gemanagten Fonds oder in Einzelaktien. Bislang ist noch von keinem börsennotierten Unternehmen bekannt, dass ETF-Gesellschaften dort die Mehrheit unter den Aktionären halten würden. Zumal gerade die reinen Aktien-ETFs einen Anteil von nicht einmal vier Prozent der globalen Marktkapitalisierung von Aktien insgesamt ausmachen.
Daran ändert auch der Umstand nichts, dass große und wichtige Indizes wie der S&P 500 im Schnitt bereits zu rund 20 Prozent im Besitz von ETF-Gesellschaften sind. Die Nachbildung solch gewichtiger Indizes ist für ETF-Anbieter besonders interessant, da sie die gesamte Breite eines Marktes abdecken und das Anlagerisiko auf verschiedenste Branchen aufteilen. Allerdings fallen gerade aufgrund der Fülle an Unternehmen und ihrer teils erdrückenden Größe die Anteile der ETF-Gesellschaften an einzelnen Index-Firmen relativ gering aus.
Dadurch haben auch die Stimmrechte der ETF-Anbieter nicht viel Gewicht., wenngleich sie natürlich bei strittigen und deshalb knappen Aktionärsentscheidungen zu einer Art Zünglein an der Waage werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass sich die betreffenden ETF-Gesellschaften überhaupt mit ausreichender Analysten-Expertise um das Unternehmen kümmern und qualifizierte Stimmen abgeben können.
Analysten: Schwaches Sprachrohr der ETF-Anleger
Je mehr verschiedene Einzelunternehmen in den Indizes zusammenkommen, die eine ETF-Gesellschaft mit ihren Produkten abbildet, desto schwieriger wird die Analyse der Branchen und Unternehmenspolitiken. Dieser Umstand wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die meisten ETF-Anbieter nur wenige Analysten beschäftigen. Das liegt nicht nur darin begründet, dass passive Fonds keine Anlagestrategen brauchen.
Es ist auch und vor allem der berühmt günstige Preis, zu dem ETF-Anleger ihre Investitionsprodukte erwerben können. Mehr Analysten mit umfangreicheren Aufgaben, wie etwa der regelmäßigen Wahrnehmung von Stimmrechten, würden die Verwaltungsgebühren eines ETF in die Höhe treiben. Der Ruf als günstige und sichere Anlageform für Jedermann, der die ETFs so beliebt machte, wäre dahin. So kommt es, dass sogar der größte ETF-Anbieter der Welt, iShares von BlackRock, nur bescheidene 70 Analysten für die Beobachtung von rund 13.000 Aktiengesellschaften beschäftigt.
Dementsprechend kümmern sich die meisten ETF-Anbieter nur oberflächlich um die Corporate Governance der einzelnen Index-Unternehmen. Sie legen schablonenhaft im Schnellverfahren gewisse selbstdefinierte Kriterien an und fällen auf dieser Basis ihre Stimmentscheidung im Namen ihrer Anleger. Auf deren individuelle Wünsche können sie dabei keine Rücksicht nehmen und müssen dies auch qua Gesetz und Vertragswerk nicht. Die einzige Option, die jene ETF-Anleger haben, denen es zumindest peripher um Unternehmenspolitik und Einflussnahme geht, ist die: Bereits bei der Auswahl ihres ETF müssen sie auf die sozialen, ethischen und ökologischen Kriterien der Anbieter achten.