Vorsorge

70 Prozent der Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel die Beiträge

Lesezeit: 2 min
09.01.2023 14:31  Aktualisiert: 09.01.2023 14:31
Für 47 Millionen gesetzlich Versicherte steigen aktuell die Beiträge. Doch kaum ein Versicherter wechselt die Kasse. Was tun?
70 Prozent der Krankenkassen erhöhen zum Jahreswechsel die Beiträge
Der Arztbesuch wird für gesetzlich Versicherte zum neuen Jahr so teuer wie noch nie. (Foto: iStock.com/sasirin pamai)
Foto: sasirin pamai

66 von 96 gesetzlichen Krankenkassen haben zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag angehoben. Davon sind knapp 47 der 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland betroffen, teilt das Vergleichsportal Check24 mit.

Bloß eine Minderheit von 26 gesetzlichen Krankenkassen hält demnach die Beiträge gleich. Bei vier Versicherern gibt es sogar Senkungen (siehe Tabelle unten).

Die Beitragserhöhungen kosten Versicherte laut den Zahlen bis zu 347 Euro mehr pro Jahr. Absolut gesehen sind die Beiträge so hoch wie nie zuvor.

Heimliche Erhöhung

Dennoch sei die Wechselbereitschaft der Versicherten gering, obwohl ein Wechsel der Krankenkasse bis zu 344 Euro pro Jahr bringen könne. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von Check24 haben bloß 12 Prozent kürzlich gewechselt oder möchten dies in absehbarer Zeit tun.

Schuld ist demzufolge unter anderem die Entscheidung der Bundesregierung, die Mitteilungspflicht bis Ende Juni auszusetzen.

„Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten nicht mehr per Brief über Beitragserhöhungen informieren“, erklärt der Mitarbeiter Daniel Güssow. „Versicherte laufen Gefahr, Beitragserhöhungen bei ihrer Krankenkasse gar nicht zu erkennen.“

Wechsel bis zum 31. Januar möglich

Unzufriedene Versicherte sollten daher einen Wechsel prüfen. „Ein Wechsel ist in wenigen Minuten auf den Weg gebracht“, erläutert Güssow. „ Auch ältere Versicherte können die Wechselmöglichkeit sorgenfrei nutzen, da diese unabhängig vom Alter oder Vorerkrankungen vom Gesetzgeber garantiert wird.“

Versicherte haben noch bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt, wenn die gesetzliche Krankenkasse zum Januar den Zusatzbeitrag erhöht hat. Wer den Wechsel bis Ende Januar beantragt, wird nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei Monaten Mitglied der neuen Kasse, also zum April.

Für den Wechsel genügt eine Anmeldung bei der neuen Krankenkasse. Diese übernimmt dann die Abmeldung bei der alten Versicherung. Über Vergleichsportale können Versicherte die günstigste Krankenkasse mit den für sie passendsten Zusatzleistungen finden. (check24/eli)

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Altersvorsorge-neu-gedacht.de ist eine Publikation von Bonnier Business Press Deutschland und ist Ratgeber zu den Themen Vorsorge und Geldanlage.

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