Vorsorge

Raten Sie mit: Sechs Fakten über die gesetzliche Rente, die Sie wissen sollten

Lesezeit: 5 min
31.10.2022 13:36
Rund um die gesetzliche Rente ranken sich einige Mythen. Wissen Sie es besser?
Raten Sie mit: Sechs Fakten über die gesetzliche Rente, die Sie wissen sollten
Was stimmt in puncto Rente, was nicht? Wir klären auf. (Foto: iStock.com/grinvalds)
Foto: grinvalds

Hätten Sie’s gewusst: Erst kürzlich stand in der Zeitung, dass das einheitliche Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland im Jahr 2025 erreicht sein wird. Die schrittweise Annäherung zur vereinheitlichen Berechnung des Rentenniveaus zwischen den beiden Teilen Deutschlands hat somit 35 Jahre gedauert! Um die gesetzliche Rente rankt so manche Unwissenheit. Mit diesem Artikel können Sie die Probe aufs Exempel machen und selbst überprüfen, wie fest Sie beim Thema „gesetzliche Rente“ im Sattel sitzen.

So wird die Rente berechnet

Zuvor soll jedoch kurz auf die Berechnung der gesetzlichen Rente eingegangen werden. Diese setzt sich aus insgesamt vier Faktoren zusammen: Rentenartfaktor x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Entgeltpunkte. Letzteres ist sicherlich der bekannteste und zugleich wichtigste Faktor der gesetzlichen Rentenversicherung. Entgeltpunkte werden normalerweise automatisch in einem Arbeitsleben gesammelt.

Hierbei wird der Verdienst eines jeden Arbeitnehmers jedes Jahr mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Sofern dieser exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr entspricht, wird 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben; je nach Einkommen können diese Entgeltpunkte jedoch auch prozentual höher oder niedriger ausfallen. Wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist, multipliziert die gesetzliche Rentenversicherung sodann die gesammelten Entgeltpunkte (in den Medien auch manchmal Rentenpunkte genannt) mit dem aktuellen Rentenwert, dem sogenannten Gegenwert, der einem Entgeltpunkt laut aktueller wirtschaftlicher Situation entspricht. Laut deutsche-rentenversicherung.de entspricht dieser Wert zurzeit 36,02 Euro für Westdeutschland und 35,52 Euro für Ostdeutschland.

Wer übrigens früher in Rente gehen möchte, jedoch nicht ausreichend Entgeltpunkte aufweisen kann und gar Abzüge hinnehmen möchte, kann im Vorfeld freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten und sich somit zusätzliche „Rentenpunkte kaufen“. Für diesen Sonderfall bedarf es jedoch einiger Voraussetzungen. So muss die Person mindestens 50 Jahre alt sein und mindestens 22 Jahre lang Entgeltpunkte gesammelt haben. Für Personen, die bereits regulär ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, trifft diese Sonderregelung auch nicht zu. Und noch eine Besonderheit. Das Jahr 2022 eignet sich für den Kauf von Rentenpunkten ganz besonders, denn die Durchschnittsverdienste und damit einhergehend auch der Wert der Rentenpunkte sind im Vergleich zu den Vorjahren erheblich gesunken. Die zugrunde liegenden Daten zur Lohnentwicklung fußen dabei auf Werten des Statistischen Bundesamtes, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie diese Berechnungen durchgeführt haben. Auch bei der Steuer schlägt sich der Rentenpunkte-Kauf nieder.

Die Kosten können über die sogenannten „Altersvorsorgeaufwendungen“ bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Möglich wird dies durch die im Jahr 2005 beschlossene Rentenreform, die besagte, dass die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt wird. Während zwischen 2005 und 2025 Rentenbeiträge beginnend mit 60 Prozent schrittweise komplett von der Steuer befreit sind (hierzu zählen unter anderem auch die Ausgaben für Rentenpunkte!) unterliegen die ausgezahlten Renten immer stärker der Steuerpflicht; ab 2040 und später müssen alle Renten so voll versteuert werden. Der Begriff „Zugangsfaktor“ sagt lediglich etwas über die Zu- und Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt bzw. verspäteten Renteneintritt der gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Geht eine Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer regulär in Rente, beträgt dieser Wert 1,0. Der letzte Einflussfaktor, der sogenannte Rentenartfaktor, bestimmt ebenfalls die Rentenhöhe mit, indem er das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart bestimmt. Je nach Rentenart werden unterschiedliche Werte vergeben (Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten weisen den Wert 1,0 auf / Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung lediglich 0,5 / Vollwaisenrenten 0,2 / Halbwaisenrenten 0,1 / große Witwenrenten weisen den Faktor 0,55 auf). Wagen Sie nun das Experiment und raten Sie mit? Lesen Sie hierzu einfach die Headlines und antworten Sie insgeheim die nachfolgenden Aussagen:

1. Ist nach 45 Beitragsjahren in die gesetzliche Rentenversicherung ein Renteneintritt mit 63 Jahren ohne Abschläge möglich?

Die Antwort lautet leider nein. Denn auch wenn Sie 45 Jahre lang regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie nur ihren Anspruch auf eine Rente ohne Abschläge geltend machen, wenn Sie die entsprechende Altersgrenze erreicht haben. Je nachdem, wann Sie geboren wurden, liegt diese zwischen 63 und 65 Jahren.

2. Die gesetzliche Rente wird automatisch ausbezahlt

Das wäre ein toller Service, ist aber leider nicht so. Spätestens drei Monate vor Ihrem beabsichtigten Rentenantritt müssen Sie Ihre Rente beantragen, um einen nahtlosen Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Antrag finden Sie hier: [t1p.de] Ein Hinzuverdienst zur Rente ist immer möglich

Es kommt darauf an. Bei der vorgezogenen Altersrente, also der Rente, die vor der Regelaltersgrenze bezogen wird, kann sich eine zusätzliche Beschäftigung auf die Rentenhöhe auswirken. Schuld daran ist die sogenannte „Verdienstgrenze“. Wenn allerdings die Regelaltersgrenze erreicht ist, wirkt sich ein Beschäftigungsverhältnis nicht mehr auf die Rente aus.

4. Die letzten Arbeitsjahre sind für die Rentenhöhe besonders wichtig

Das ist Kokolores. Natürlich errechnet sich der Rentenanspruch aus den gesamten Beitragsjahren.

5. Die gesetzliche Rente wird immer weiter sinken

Das ist nicht korrekt, denn das ist durch die staatliche Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen. Allerdings unterliegt die gesetzliche Rente Schwankungen und kann weniger stark steigen als die Löhne.

6. Da ich zu den Top-Verdienern zähle, muss meine Rente um ein Vielfaches höher sein?

Dies ist leider nicht korrekt. Das hat mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze zu tun, die derzeit bei 84.600 Euro pro Jahr liegt. Bei Mehrverdienst von 84.600 Euro werden keine Beiträge mehr bezahlt und somit auch keine höhere Rentenzahlungen generiert. Die hier gezeigten Beispiele können nur einen kurzen Einblick in die komplexe Thematik der gesetzlichen Rentenversicherung geben. Für Fragen rund um das Thema „gesetzliche Rente“ stellt die Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de ausführliche Informationen zur Verfügung.

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Stefan Friebis arbeitet nebenberuflich als freier Texter für unterschiedliche Branchen, u.a. IT, Verbandswesen, Immobilienwirtschaft sowie Finanzen und Versicherungen.
 

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