Die Rentenreform 2021 brachte für Arbeitnehmer und Rentner eine Reihe von Änderungen mit sich. Die Reform war in erster Linie eine Reaktion auf die demografische Entwicklung und sollte das Rentensystem nachhaltiger und stabiler machen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der Rentenreform von vor zwei Jahren erläutert.
Worin lagen Sinn und Zweck der Neuausrichtung?
Zunächst einmal sollte die Rente stabilisiert werden. Ab dem Jahr 2025 wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung somit nicht mehr über 20 Prozent steigen. Dadurch soll vor allem die Belastung für Arbeitnehmer begrenzt werden. Gleichzeitig war es ein erklärtes Ziel, die Rente für zukünftige Generationen zu sichern. Um dies zu erreichen, wird das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 also stabilisiert.
Wer ab dem Jahr 2021 und danach neu in den Arbeitsmarkt eintritt, muss länger arbeiten, um eine volle Rente zu erhalten. Ab dem Jahr 2031 wird das Renteneintrittsalter beispielsweise schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Dabei soll die Belastung für die Arbeitnehmer durch eine flexiblere Gestaltung des Renteneintritts gemildert werden. Wer sodann mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte und Menschen, die in besonderen Berufsgruppen tätig sind.
Was ist sonst noch wichtig?
Ein weiterer elementarer Punkt der Rentenreform 2021 betrifft die Mütterrente. Zum 1. Januar 2021 wurde die sogenannte Mütterrente II eingeführt. Das bedeutet, dass Mütter, die vor 1992 geboren haben, für jedes Kind, für das sie erziehungsberechtigt sind beziehungsweise waren, einen halben Rentenpunkt mehr erhalten. Dies gilt auch für Mütter, die bereits Rente beziehen. Dadurch sollen die Renten von Müttern, die ihre Kinder vor der Einführung der Rentenversicherungspflicht erzogen haben, erhöht werden.
Auch die Erwerbsminderungsrente wurde damals verbessert. Ab dem Jahr 2021 wurden Erwerbsminderungsrenten zum Beispiel angehoben und die Zurechnungszeit gleichzeitig verlängert. Die Zurechnungszeit ist im Übrigen die Zeit, die bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wird, als ob der Versicherte bis zum 62. Lebensjahr weitergearbeitet hätte.
Das kurze Fazit am Schluss
Auch wenn die Reform im Jahr 2021 als richtiger und nötiger Schritt angesehen werden darf, bleibt es dennoch fraglich, ob sie ausreichend ist, um die Rente hierzulande tatsächlich in eine sichere Zukunft zu führen. Jeder und jede, der oder die sich diesbezüglich nicht mehr ausschließlich auf den Staat verlassen möchte, sollte bereits frühzeitig mit der privaten Vorsorge beginnen.