Börse

Deutsche Börse mit Niederlage im Streit um Milliarden aus dem Iran

Lesezeit: 3 min
23.03.2023 12:30
Die Deutsche Börse muss sich derzeit mit alten Rechtsstreitigkeiten herumschlagen.
Deutsche Börse mit Niederlage im Streit um Milliarden aus dem Iran
Aus dem Iran werden momentan Forderungen in Milliardenhöhe laut. (Foto: Pixabay)

Die Deutsche Börse muss im milliardenschweren Rechtsstreit ihrer Luxemburger Tochter Clearstream um Gelder aus dem Iran in den USA eine Niederlage hinnehmen. Hintergrund ist eine Entscheidung eines US-Gerichts, das die Auszahlung von rund 1,7 Milliarden Dollar (1,56 Mrd Euro) an Vermögenswerten der iranischen Zentralbank aus einem Kundenkonto von Clearstream an Hinterbliebene eines Anschlags vor 40 Jahren angeordnet hat.

Wie der Dax-Konzern am Mittwochabend in Frankfurt mitteilte, wurde klagenden Gläubigern des Iran ein Anspruch auf Übertragung von der iranischen Zentralbank - auch Bank Markazi genannt - zugerechneten und von Clearstream in Luxemburg auf einem Kundenkonto verwahrten Vermögenswerten zugesprochen. Clearstream erwäge Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Auf Grundlage der rechtlichen Bewertung ergebe sich aus der Entscheidung des US-Gerichts keine wesentliche Änderung der Risikosituation, die die Bildung einer Rückstellung erfordern würde.

Ebenso verlange die iranische Zentralbank bereits seit 2018 ihrerseits als Teil einer in Luxemburg unter anderem gegen Clearstream eingereichten Klage die Herausgabe umfangreicher Vermögenswerte, einschließlich des oben genannten Betrages von rund 1,7 Milliarden Dollar, hieß es weiter. Die Klage wird laut der Deutschen Börse noch in der ersten Instanz verhandelt. Clearstream gehe weiter davon aus, dass die Klage in Luxemburg unbegründet ist.

Hintergrund ist ein seit vielen Jahren laufender Rechtsstreit über iranisches Vermögen, das wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung eingefroren wurde. Die Deutsche Börse ist über ihre Luxemburger Tochter Clearstream in den Fall verwickelt, die Wertpapiere im Kundenauftrag verwaltet und die Abwicklung von Käufen oder Verkäufen übernimmt.

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ANG
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