Nach dem Grundsatzurteil für eine bessere Bezahlung ausländischer Pflegekräfte in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung kommt auf einmal Bewegung in die Politik. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Freitag in Berlin, dies sei ein dringliches Thema für betroffene Familien und die Beschäftigten, die ihre Rechte auch umsetzen können sollten. Er sprach sich dafür aus, eine eigene gesetzliche Regelung zu Arbeitsschutz und Arbeitszeiten zu schaffen. Dies sei in der Regierung bisher nicht konsensfähig gewesen, man könne im Lichte des Urteils aber ins Gespräch kommen. Dies sei ein Thema, mit dem sich die neue Regierung zügig befassen sollte.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nannte das Urteil „wegweisend und richtig“. Er sagte in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv: „Egal ob Sie aus Bukarest oder aus Bottrop kommen: Wenn Sie arbeiten, dann haben Sie einen anständigen Lohn verdient.“ Dies könne so nicht weitergehen. Nun müsse der Weg einer „Pflege-Bürgerversicherung“ gegangen werden, um „auch im Haushalt lebende pflegebedürftige Personen besser absichern und unterstützen zu können“.
Grundsatzurteil steht
Das Bundesarbeitsgericht hatte am Donnerstag ein Grundsatzurteil gefällt. Ausländischen Arbeitnehmern, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, stehe der gesetzliche Mindestlohn zu, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter (5 AZR 505/20). Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten.
Auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung sieht Handlungsbedarf. „Die 24-Stunden-Betreuung muss deshalb zu einem Megathema der Politik werden, mit dem Ziel, weder funktionierende Pflegesettings zu zerstören noch prekäre Arbeitsbedingungen und fragwürdige rechtliche Konstellationen zu tolerieren“, sagte Andreas Westerfellhaus den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.