Während es schon heute für viele ältere Semester finanziell hinten und vorne nicht reicht – trotz oder gerade wegen der staatlichen Grundsicherung – dürfte sich das Problem in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nochmals drastisch verschärfen. Bis dahin ist nicht ausgeschlossen, dass auch Normalverdienende in die Altersarmut abrutschen.
Auch wenn es das eigentliche Problem nicht beheben kann, lohnt sich zumindest ein Blick ins Ausland. Wie wird die Rente dort gehandhabt? Was ist besser und woraus könnte man hierzulande konkreten Nutzen ziehen? Anhand des Schweizer Beispiels sollen diese Fragen geklärt werden.
Wie ist die Altersvorsorge in unserem Nachbarland aufgebaut?
Die Schweiz gilt uns in vielen Belangen als Vorbild. So auch in puncto Rente. Doch wie ist diese dort überhaupt organisiert? Wir verraten es Ihnen in diesem Ratgeber.
Zentral für das Rentensystems der Alpenrepublik ist das sogenannte Drei-Säulen-Prinzip. Die einzelnen Eckpfeiler werden dabei entweder von gesetzlicher, beruflicher oder privater Seite getragen. In aller Regel sind die Schweizer verpflichtet, in die erste sowie in die zweite Säule einzuzahlen. Ob man dagegen auch für die dritte Geld zurücklegt, bleibt jedem selbst überlassen. Die meisten entscheiden sich jedoch dafür.
Was gibt es zum ersten Eckpfeiler zu wissen?
Konkret lässt sich sagen, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatz für Militärdienst (EO) und schließlich die Arbeitslosenversicherung (ALV) das Fundament der ersten Säule bilden. Ihre Finanzierung stammt je zur Hälfte aus Beitragszahlungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Mit dieser Grundlage möchte der Schweizer Staat für seine Bewohner im Rentenalter zumindest das Existenzminimum sichern und garantieren, dass Männer mit 65 Jahren, Frauen mit derzeit 64 Jahren in den Ruhestand gehen können. Ähnlich wie bei uns in Deutschland basiert die erste Säule auf einem Umlageverfahren und setzt somit auf das Solidarprinzip. Die junge Generation zahlt also für die Alten, Besserverdiener unterstützen durch höhere Abgaben die finanziell schlechter gestellten und laufende Rentenleistungen werden aus den Einnahmen finanziert.
Worum genau handelt es sich beim zweiten Träger?
Wer im Jahr 2021 in der Schweiz über ein jährliches Einkommen von 21.510 CHF oder mehr verfügte, fällt automatisch unter den Schutz der zweiten Säule, einer Art beruflicher Vorsorge. Zusammengesetzt ist sie im Wesentlichen aus der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie der gesetzlichen Unfallversicherung (UVG) auf der anderen Seite. Interessant zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass Tod und Invalidität ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, Altersleistungen hingegen erst mit dem 24.Lebensjahr versichert sind. Durch die Einzahlung in diesen zweiten Pfeiler soll vor allem sichergestellt werden, dass im Alter ein gewisser Lebensstandard erhalten bleiben kann. Da die zweite Säule durch ein Kapitaldeckungsverfahren geregelt ist, können Schweizer ihre Steuerverpflichtungen vermindern, indem sie einfach die zu zahlenden Beträge des zweiten Trägers in der Steuererklärung als Ausgaben angeben.
Ist die dritte Säule vielleicht die Wichtigste?
Ob man das pauschal behaupten kann, lässt sich kaum verifizieren. Diejenigen, die im Ruhestand allerdings über weitreichendere finanzielle Ressourcen verfügen wollen, sei ein Besparen dieses dritten Pfeilers angeraten. Zu berücksichtigen ist, dass hier nochmals unterschieden wird zwischen der sogenannten Säule 3a – einer gebundenen Vorsorge inklusive steuerlicher Vorzüge – sowie der Säule 3b, die vollständig der Freiwilligkeit unterliegt. Grundsätzlich gilt, dass der dritte und damit letzte Pfeiler des Schweizer Rentensystems darauf abzielt, den gewohnten Lebensstandard auch über das Erwerbsleben hinaus halten zu können.
Dabei fungiert die Säule 3a quasi als Notgroschen, der bis zum Renteneintritt auch nicht geplündert werden kann. Ausnahmen bestätigen zwar die Regel, sind aber dennoch sehr selten. Beispiele wären unter anderem die Aufnahme einer eigenen Selbstständigkeit oder die Tilgung einer Immobilie, die für den Eigenbedarf erworben wurde. Die mit Bundesmitteln geförderten Steuervorteile, die sich aus dem Einzahlen in die dritte Säule ergeben, sollen zudem einen Anreiz für deren Besparung setzen. Wie hoch die individuellen Beiträge sind, entscheidet das Bundesamt für Sozialversicherungen. Im Jahr 2016 durften Angestellte maximal 6768 CHF einzahlen, für selbstständig Erwerbstätige lag die Grenze dagegen erst bei 33840 CHF oder maximal 20% des jährlichen Einkommens.
Zwar bietet die Säule 3b keinerlei steuerliche Vergünstigungen an. Im Gegenzug ist das dort hinterlegte Geld jedoch stets liquide, sodass man auch für etwaig kurzfristige Verpflichtungen darauf zurückgreifen kann. Die Vorsorge ist hier freiwillig und soll in erster Linie dazu dienen, zusätzliche Rücklagen fürs Alter zu schaffen. Auf Zinsen und Überschussbeteiligungen einer Lebensversicherung werden hier übrigens Steuern fällig.
Was ließe sich in Deutschland besser machen?
Diese Frage ist immer wieder Gegenstand politischer Debatten, meist ohne wirklich nennenswertes Ergebnis. Rentenexperten sehen es aber für dringend notwendig an, zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge zu fördern. Das Sparen sollte dabei unmittelbar an die Gehaltszahlungen geknüpft werden, Geringverdiener könnten außerdem von gewissen Freibeträgen bei der Anrechnung auf die Grundversicherung profitieren sowie staatliche Zuschüsse erhalten. Ob es dazu aber überhaupt kommen wird, ist fraglich. In jedem Fall wäre bis dahin noch ein weiter Weg zu gehen.