Der deutsche Gesetzgeber erschwert den anonymen Goldkauf zunehmend. Lange Zeit konnten Anleger Edelmetalle im Wert von bis zu 15.000 Euro bar kaufen, ohne sich ausweisen zu müssen. Mitte 2017 sank die Grenze auf 10.000 Euro und zum Jahresanfang 2020 sogar auf 2000 Euro.
Schon in naher Zukunft könnten Anleger eine 1-Unze-Krügerrand-Münze nicht mehr anonym kaufen. Wenn der Preis bei 1900 bis 1950 Euro liege, sei der Kauf von 1-Unze-Produkten bereits nicht mehr anonym möglich, erklärt der Edelmetallhändler Tim Schieferstein in einem Youtube-Video. Doch gerade die 1-Unzen-Münzen und -Barren sind besonders beliebt und weisen relativ geringe Auf- und Abschläge beim Kauf und Verkauf auf.
Eine Lösung kann der Goldkauf im Ausland sein. ANG hat europäische Finanzministerien gefragt, ab welchem Betrag sich Anleger im Ausland ausweisen müssen. Die Ergebnisse zeigen, dass zahlreiche Länder höhere Grenzen für den anonymen Kauf haben als Deutschland.
- In der Schweiz müssen Anleger erst ab einem Betrag von 15.000 Schweizer Franken den Ausweis zücken.
- In Liechtenstein ist der Goldkauf bis zu einem Betrag von 10.000 Schweizer Franken erlaubt, erklärt der Finanzexperte Sebastian Hell in einem Youtube-Video.
- In Österreich ist der Goldkauf bis 10.000 Euro anonym, wie das österreichische Finanzministerium auf Anfrage bestätigt. „Wiederkehrende Transaktionen, die offenbar miteinander verbunden sind, müssen jedoch entsprechend summiert werden“, erklärt eine Sprecherin. Händler könnten zudem auch bei geringeren Summen einen Ausweis verlangen und seien bei Geldwäsche-Verdacht sogar verpflichtet, die Personalien aufzunehmen.
- In Tschechien ist der Goldkauf bis zu einem Betrag von 10.000 Euro anonym. Dann falle das Geschäft unter die Anti-Geldwäsche-Gesetze des Landes, erklärt das Finanzministerium und fügt hinzu: „Es gibt in der Tschechischen Republik keine spezielle Gesetzgebung zum Kauf und Verkauf von Gold und uns sind keine Pläne für eine spezielle Gesetzgebung bekannt.“
- In Schweden liegt die Grenze bei 5000 Euro. Gewerbliche Warenhändler würden dann unter das schwedische Anti-Geldwäsche-Gesetz fallen und müssten Know-Your-Customer-Checks durchführen, einschließlich einer Identifizierung, erklärt das Finanzministerium.
- In Slowenien kann ein Kauf unter 5000 Euro anonym sein. Aber auch hier gebe es Ausnahmen, wie ein Sprecher des Finanzministeriums erklärt: „Wenn der Verpflichtete und der Kunde eine Geschäftsbeziehung aufbauen, deren Bestandteil die Transaktion (Kauf) sein wird, oder wenn ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht, muss der Verpflichtete Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden anwenden, einschließlich der Erhebung personenbezogener Daten des Kunden.“
- In Norwegen gelte für den Goldkauf die allgemeine Barzahlungsgrenze von 40.000 Norwegischen Kronen, wie das Finanzministerium bestätigt. Umgerechnet sind das aktuell knapp 3900 Euro oder zwei Unzen Gold.
- In Belgien ist ein anonymer Goldkauf bis 3000 Euro möglich. „Es gibt keine besondere Beschränkung für den Verkauf von Anlagegold an Verbraucher. Es gilt die allgemeine Begrenzung für Barzahlungen von 3000 Euro“, schreibt das Finanzministerium.
- In Dänemark liegt die Grenze bei rund 2600 Euro. „Nach den Regeln der Geldwäschebekämpfung gibt es eine Obergrenze von 20.000 Dänischen Kronen für den anonymen Kauf von Gold“, erklärt ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums.
- In Frankreich sei es nicht möglich, Gold anonym zu kaufen oder bar zu bezahlen, erklärt der Goldhändler Comptoir National d'Or auf Anfrage.
Vorsicht Zoll
Für deutsche Anleger bleibt der Barkauf in der Schweiz indes nur bis 10.000 Euro anonym. Zwar unterliege der grenzüberschreitende Transport von Barmitteln keinen Beschränkungen, erklärt ein Sprecher der Generalzolldirektion. Aber Barmittel von mehr als 10.000 Euro müsse man unaufgefordert und schriftlich beim deutschen Zoll anmelden, wenn man in ein Nicht-EU-Land einreise oder dieses wieder verlasse. Als Barmittel würden neben Bargeld auch Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent sowie Barren und Nuggets mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent gelten.
Wer hingegen in ein EU-Land ein- oder ausreist, müsse gegenüber der Kontrolleinheit des Zolls bloß auf Befragen und mündlich Barmittel über 10.000 Euro anmelden. Die schriftliche Anmeldepflicht im Vorfeld entfalle.
„Für die Berechnung des Wertes von Anlagemünzen (z.B. Maple Leaf) wird grundsätzlich nicht der Nominalwert, der auf der Münze angegeben ist, sondern der tatsächliche Wert zugrunde gelegt“, erklärt der Sprecher weiter und fügt hinzu: „Der tatsächliche Wert ist immer der Preis, der am Tag der Einreise beim Kauf von derartigen Münzen gezahlt wird.“
Alternative „halbanonymer Barkauf“
Wem der Kauf im Ausland zu aufwendig ist, kann Gold auch „halbanonym“ kaufen, wie der Edelmetallhändler Tim Schieferstein im Video erklärt. Anleger könnten über ein Tafelgeschäft beliebige Beträge bar bezahlen und zwischen allen Edelmetallprodukten wählen, etwa auch einen 100-Gramm-Barren oder mehr. „Wenn Sie Gold für 2000 Euro und mehr kaufen, ist das Einzige, was sich ändert, dass wir Ihre Daten in einem GWG-Fragebogen erfassen“, erklärt Schieferstein. „Wir füllen das aus, heften das in einem Leitz-Ordner ab und dann steht das die nächsten fünf Jahre im Schrank.“ So lange sei nämlich die gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
Die Daten würden nicht an Dritte weitergegeben, höchstens im Falle einer Kontrolle. „Aber selbst dann haben Sie nichts zu befürchten, solange Sie keine Geldwäsche betrieben haben, denn es steht Ihnen frei, für 10.000 oder auch 20.000 Euro Gold bar zu kaufen“, sagt Schieferstein.
Doch auch über den vollanonymen Barkauf unter 2000 Euro können Anleger fünfstellige Summen pro Jahr in Gold anlegen. Der Gesetzgeber hat nämlich lediglich bestimmt, dass sich ein Verkäufer bei Käufen „innerhalb kurzer Zeit“ die Personalien notieren muss. „Wir teilen den Kunden mit, dass circa 30 Tage dazwischen liegen sollten“, erklärt Tim Schieferstein von Solit.
Online-Goldkauf wird ebenfalls anonym
Indes dürfte auch der Online-Goldkauf nach zehn Jahren anonym sein. Etwa erklärt Schieferstein auf ANG-Anfrage, dass man sich im Onlineshop an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen halte. „Diese betragen für Rechnungen zehn Jahre. Für Dokumentationen gemäß Geldwäschegesetz betragen diese fünf Jahre.“
Eine systematische Weitergabe der Kaufdaten an Dritte, etwa Behörden, gebe es nicht, erklärt Schieferstein. Behörden könnten höchstens im Rahmen von Betriebsprüfungen oder von routinemäßigen Kontrollen zur Einhaltung der Geldwäschevorschriften Einblick in die Daten im üblichen Umfang erwirken. Auch Anfragen hinsichtlich des Geldwäschegesetzes bezogen auf konkrete Personen seien „äußerst selten“.
Die Banken selbst müssten nach den gesetzlichen Vorgaben Überweisungsdaten zehn Jahre speichern, wie der Bankenverband auf Anfrage erklärt. Nach Ablauf der Frist würden diese in der Regel gelöscht, „wenn diese nicht mehr zur Erfüllung vertraglicher Pflichten oder aus Nachweisgründen in Rechtsstreitigkeiten erforderlich sind“. Überweisungsdaten würden grundsätzlich nicht an Dritte, etwa staatliche Stellen übermittelt. Ausnahme sei ein Verdacht auf Geldwäsche oder bei Strafverfolgung.