Steuerzahlerinnen und -zahler müssen künftig weniger Zinsen auf Nachzahlungen entrichten, bekommen aber auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Karlsruher Richterinnen und Richter halten den Zinssatz seit 2014 für „evident realitätsfern“, nachträgliche Korrekturen wird es aber nur für die Zeit ab 2019 geben. Für eine Neuregelung bekommt der Gesetzgeber Zeit bis spätestens Ende Juli 2022. (Az. 1 BvR 2237/14 u.a.)
Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler. Die Höhe liegt seit Jahrzehnten unverändert bei sechs Prozent. In der historischen Niedrigzinsphase nach Ausbruch der Finanzkrise 2008 war dadurch eine viel kritisierte Schieflage entstanden: Denn die Zinsen sollen potenzielle Gewinne ausgleichen, die in dieser Höhe am Kapitalmarkt derzeit gar nicht zu erzielen sind.
Keine konkrete Zinsvorgabe
Das Bundesfinanzministerium muss das Problem jetzt angehen und „zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zügig die Vorbereitungen treffen, um die Entscheidung des Verfassungsgerichts umzusetzen“, wie Staatssekretär Rolf Bösinger in Berlin erklärte. Das Gericht habe Rechtsklarheit geschaffen und „dem Gesetzgeber einen belastbaren Handlungs- und Gestaltungsspielraum aufgezeigt“.
So gibt es aus Karlsruhe keine konkrete Vorgabe für die künftige Höhe des Zinssatzes. Das macht es schwierig, die finanziellen Auswirkungen zu beziffern. Bisher hat der Staat mit den Zinseinnahmen aus Steuernachzahlungen aber ein gutes Geschäft gemacht. In einigen Jahren betrug die Differenz zwischen den Nachzahlungs- und den Erstattungszinsen mehr als eine Milliarde Euro.
Für die Steuerzahler ist die Entscheidung also tendenziell eine gute Nachricht. Wer seit 2019 nachzahlen musste, dürfte in vielen Fällen einen Teil der Zinsen zurückbekommen. Wer Steuern erstattet bekam, muss die üppige Verzinsung unter Umständen aber auch teilweise zurückzahlen. Um größere Summen geht es vor allem bei Unternehmen. Wie viele Bescheide betroffen sind, war zunächst unklar.
Zwei Unternehmen hatten geklagt
Für die Zeit von 2014 bis 2018 beließen die Richterinnen und Richter des Ersten Senats die beanstandete Vorschrift in Kraft. Hier sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet, rückwirkend eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen. In den Jahren bis 2013 waren die allgemeinen Zinsen zwar auch schon in den Keller gegangen. Damals sei der starre Zinssatz aber „noch in einem rechten Verhältnis“ gewesen, hieß es.
Auch der Bundesfinanzhof hatte 2018 die Verfassungsmäßigkeit der hohen Zinsen infrage gestellt. Wegen dieser Entscheidungen und der unklaren Rechtslage haben die Finanzämter die Zinsen seit Mai 2019 nur noch vorläufig festgesetzt. Das heißt, die Bescheide können nun nachträglich geändert werden. Außerdem hatten die Behörden in bestimmten Fällen vorläufig auf das Eintreiben der Zinsen verzichtet.
In Karlsruhe hatten zwei Unternehmen geklagt, die nach einer Steuerprüfung allein Zinsen in sechsstelliger Höhe nachzahlen sollten. Weil es hier um Zeiträume zwischen 2010 und 2014 ging, hatte nur eine dieser Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßte die Entscheidung. „Der Zinssatz muss auf deutlich weniger als die Hälfte des heutigen Zinssatzes gesenkt werden“, forderte Präsident Reiner Holznagel. Er sprach sich außerdem für eine flexible Lösung aus.
Urteil war vorhersehbar
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält ebenfalls „eine Regelung, die auf Änderungen des Zinsniveaus reagiert“, für sinnvoll. Unternehmen bekämen nun endlich mehr Planungssicherheit, sagte Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte auch eine Beschleunigung der Betriebsprüfungen. Die Unternehmen bekämen oft erst viele Jahre nach ihrer Steuererklärung einen endgültigen Steuerbescheid.
Die FDP bekräftigte ihre Forderung, den Zinssatz dynamisch auszugestalten und an den Basiszinssatz zu koppeln. „Weder ist das Finanzamt eine Sparkasse noch darf der Zins zu einer zweiten Steuer werden“, erklärte der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Florian Toncar.
Die Spitzenkandidatin der Linken bei der Bundestagswahl, Co-Parteichefin Janine Wissler, sagte der dpa, es sei seit langem klar gewesen, dass die hohen Zinsen nicht gerechtfertigt seien. „Dennoch hat die Bundesregierung den Steuerzahlerinnen bei verspäteten Zahlungen schamlos in die Tasche gegriffen.“
Die Grünen im Bundestag warfen der Bundesregierung und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vor, es verschlafen zu haben, frühzeitig aktiv zu werden. „Das wird ein riesiger Aufwand für die Finanzämter werden“, warnte Lisa Paus, Sprecherin für Finanzpolitik.