Geldanlage

Wie eine Familienstiftung vor staatlicher Enteignung schützt

Lesezeit: 8 min
04.07.2022 14:37
Parteien und Gewerkschafter fordern immer wieder eine Vermögensabgabe. Wer sich davor schützen möchte, dem raten Experten zu einer Familienstiftung im Ausland.
Wie eine Familienstiftung vor staatlicher Enteignung schützt
Eine Familienstiftung in Liechtenstein sichert bestimmte Vermögenswerte vor staatlicher Enteignung. (Foto: iStock.com/Pogonici)
Foto: Pogonici

Seit Beginn der Corona-Krise nimmt die öffentliche Debatte um eine Vermögensabgabe wieder Fahrt auf. Etwa forderte die DGB-Chefin Yasmin Fahimi erst vor wenigen Wochen einen Lastenausgleich, also eine Vermögensabgabe. Auch der ehemalige SPD-Vizekanzler Sigmar Gabriel, SPD-Chefin Saskia Esken und der Bremer Ministerpräsident Andreas Bovenschulte sprachen sich dafür aus.

Was ist eine Vermögensabgabe?

Eine Vermögensabgabe ist eine einmalig erhobene Vermögenssteuer. Dabei wird das Vermögen zu einem bestimmten Stichtag geschätzt und anschließend eine Steuerschuld festgelegt. Diese muss der Besteuerte einmalig oder in Raten bezahlen. Der Besteuerte wird also zum Schuldner und kann sich der Steuer auch nicht nachträglich durch Auswandern entziehen.

Eine bekannte Vermögensabgabe ist der sogenannte Lastenausgleich aus dem Jahr 1952. Damals mussten die Deutschen bis zu 50 Prozent des Vermögens über 120 vierteljährliche Raten abgeben. Besonders betroffen waren Immobilienbesitzer, die ihr Vermögen teils durch den Krieg und die Währungsreform hatten retten können. Mit den Einnahmen finanzierte der Staat unter anderem Sozialleistungen an Kriegsgeschädigte und Vertriebene.

Was ist der aktuelle politische Stand?

Neu ist die Idee nicht: Bereits Ende der Neunziger Jahren erwägten Teile der SPD, Grüne und PDS eine Vermögensabgabe, um etwa die Kosten der Einheit zu finanzieren. Im Jahr 2012 erstellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zwei Gutachten zur Frage, ob eine einmalige Vermögensabgabe mit dem deutschen und dem europäischen Recht vereinbar sei. Kurz darauf brachten die Grünen einen Gesetzentwurf für eine Vermögensabgabe im Bundestag ein, der aber abgelehnt wurde (Bundestagsdrucksache 17/10770).

Im Jahr 2020 fertigte der Wissenschaftliche Dienst ein Gutachten an, ob eine Corona-Vermögensabgabe verfassungskonform sei. Die Autoren bezweifelten dies. Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums warnte in einem Gutachten vom März 2021 vor „erheblichen wirtschaftlichen Schäden“, weil das Vertrauen von Sparern und Investoren erschüttert würde. Außerdem seien die Erhebungskosten hoch.

Schließlich brachte die Partei Die Linke im Mai 2021 einen Antrag für eine Vermögensabgabe in den Bundestag ein. In der Plenumsdebatte lehnten CDU, FDP und AfD eine Vermögensabgabe ab. Der SPD-Redner sprach sich für eine Vermögenssteuer aus. Der Redner der Grünen bezeichnete den Linken-Antrag als „richtig“, bezweifelte aber den Weg und den Zeitpunkt dahin. Außerdem sei der Vorstoß der Linken womöglich grundgesetzwidrig. Nach Ende der Corona-Krise müsse man erneut Bilanz ziehen und schauen, welche Instrumente infrage kämen, sagte er.

EU prüft Möglichkeiten

Die Bundesregierung äußerte sich im März 2022 zur Vermögensabgabe, Vermögenssteuer und zum Lastenausgleich in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Der Koalitionsvertrag sehe weder eine Einführung einer Vermögensabgabe oder eines Lastenausgleichs, noch eine Wiederbelebung der Vermögensteuer vor, heißt es darin und weiter: „Etwaige Fragen diesbezüglich stellen damit hypothetische Erwägungen dar, zu denen sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht äußert.“ Gleichwohl ließ die Regierung die Frage der AfD-Abgeordneten unbeantwortet, ob man eine Einführung einer Vermögenssteuer oder einer Vermögensabgabe für die derzeitige Legislaturperiode ausschließe.

Im Dezember 2021 wurde zudem bekannt, dass die EU-Kommission eine Machbarkeitsstudie für ein EU-weites Vermögensregister in Auftrag gegeben hat. Dieses soll auch Gold, Kryptos und Kunstwerke umfassen.

Die Linke ist bislang die größte Fürsprecherin. Die Partei fordert auf ihrer Internetseite eine Vermögensabgabe für die reichsten 0,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Wer abzüglich Schulden mehr als zwei Millionen Euro privates Nettovermögen besitzt oder 5 Millionen Euro Betriebsvermögen, würde demnach zur Kasse gebeten.

Wie schützen sich Anleger?

Laut dem Vermögensberater Gerd Kommer stehen Anlegern bloß zwei Wege offen. Erste Möglichkeit sei Auswandern. Hier bestehe aber noch immer das Risiko, dass im Inland verortetes Vermögen - etwa Immobilien oder Betriebsvermögen - enteignet würde, erklärt der ETF-Experte in einem Youtube-Interview. „Das ist zwar nicht klar, weil wir einfach warten müssen, bis der Fall eines entsprechenden Gesetzes eintritt. Aber es ist wahrscheinlich, weil im Inland belegenes Vermögen gleich behandelt werden dürfte, egal ob es einem Ausländer gehört oder einem Inländer“, sagt er. Auswandern schütze bloß, wenn man sein Vermögen mitnehme und beispielsweise eine Immobilie in Deutschland veräußere.

Kommer rät deswegen zur zweiten Alternative - einer Familienstiftung im Ausland. Dazu müsse der Anleger sein Vermögen einer Stiftung übertragen. Das biete sich insbesondere für mobile Vermögen wie Kontoguthaben oder einem Wertpapierdepot an. „Die Stiftung, die die Eigentümerin des Vermögens ist, sitzt im Ausland, und das Vermögen ist ebenfalls im Ausland. Dann dürfte eigentlich nichts mehr schief gehen“, sagt Kommer. Dass ein Begünstigter der Stiftung weiter in Deutschland lebe, sollte kein Problem darstellen.

Wie läuft die Stiftungsgründung ab?

Besonders beliebt ist die Familienstiftung in Liechtenstein. „Liechtenstein ist aus meiner Sicht der beste internationale Stiftungsstandort“, sagt etwa der Rechtsanwalt Thorsten Klinkner, der mit seiner Firma Unternehmerkompositionen bereits über 100 Stiftungsgründungen betreut hat. „Liechtenstein verfügt über ein sehr modernes und flexibles Stiftungsrecht, eine etablierte Rechtsprechung hierzu, günstige steuerliche Rahmenbedingungen und eine stabile Rechtsordnung mit hohem Eigentumsschutz.“

Laut Klinkner ruft der Stifter eine Familienstiftung bereits ins Leben, indem er die gesetzliche Mindestausstattung von 30.000 Euro, US-Dollar oder Schweizer Franken über eine Schenkung einbringt. „Diese Übertragung unterliegt aus deutscher Sicht der Schenkungssteuer“, erklärt Klinkner, der auch Steuerberater ist. Allerdings könne jeder Stifter einen Freibetrag von 20.000 Euro ausschöpfen.

Kapitalvermögen wie Wertpapiere oder Kontoguthaben würden in der Regel über ein Darlehen der Stiftung übertragen, erklärt Klinkner. Das funktioniere folgendermaßen: Der Stifter oder Familienangehörige geben der Stiftung etwa bei einem Wertpapierdepot ein Sachdarlehen. Die Stiftung wird also Eigentümerin des Depots, während der Darlehensgeber eine Forderung in Höhe des aktuellen Depot-Marktwerts erhält.

Die Folge: Die Stiftung muss nun die Forderung aus dem Darlehensvertrag begleichen. Das geschehe über regelmäßige Tilgungszahlungen, die vertraglich festgelegt würden, erklärt Klinkner. „Diese Tilgungsraten sind in Deutschland steuerfrei, können über sehr lange Zeiträume gestreckt werden und vererbt werden.“

Außerdem lege der Stifter in den Statuten fest, was mit den Erträgen des Stiftungsvermögens passiere. Etwa könne er bestimmen, dass bestimmte Familienmitglieder ein regelmäßiges Einkommen erhalten, sagt Klinkner. Diese Auszahlungen seien in Deutschland einkommenssteuerpflichtig.

Immobilien würden nicht per Darlehen an die Stiftung übertragen, sondern in der Regel verkauft oder verschenkt. Deutsche Immobilien seien aber nicht vor Enteignung geschützt, denn diese könnten nicht ins Ausland verlagert werden, erklärt Klinkner. „Die Stiftungs-Struktur vermeidet die Erbschaftssteuer bei Immobilien, aber höchstwahrscheinlich nicht die Vermögenssteuer oder eine Vermögensabgabe.“

Wann lohnt sich eine Familienstiftung in Liechtenstein?

Laut Klinkner gibt es keine abstrakt gültige Grenze. „Die meisten Treuhänder beantworten die Frage nach dem wirtschaftlichen Sinn mit einer Startgröße von 2 bis 3 Millionen Euro“, erklärt der Anwalt. Ein Einstieg könne aber bereits mit einem Vermögen von einer Million Euro Sinn machen, wenn die Stiftung schrittweise aufgebaut werde. Letztendlich komme es auf die langfristige Strategie an. „Die jährlichen Mindestkosten für die Verwaltung beginnen bei 5000 Schweizer Franken“, sagt Klinkner.

Wer sein Vermögen einer Stiftung übertragen hat, bekommt es nicht ohne Weiteres zurück. Eine Auflösung der Stiftung sei möglich, wenn das der Stifter in den Statuten festgelegt habe, erklärt Klinkner. Dann fließe das gesamte Vermögen einschließlich der Erstausstattung von mindestens 30.000 Euro, Schweizer Franken oder US-Dollar zurück. „Wirtschaftlich würde das aber bedeuten, dass die ganze Struktur rückgängig gemacht wird. Das hat nur im Ausnahmefall Sinn, zum Beispiel im wirtschaftlichen Notfall.“

Warum gründen Familien Stiftungen im Ausland?

Klinkner lässt nicht gelten, dass es sich bei einer Familienstiftung um moralisch fragwürdige Steuerflucht handele. Diese Argumentation werde aktuell in verschiedenen Medien zu Unrecht aufgebaut. „Eine Familienstiftung wird in Liechtenstein ganz normal besteuert. Einkünfte aus deutschen Immobilien werden in Deutschland versteuert“, sagt er.

In Liechtenstein bestehe derzeit weniger Steuerdruck, weil volkswirtschaftlich sinnvoller agiert werde. „Ein Staat, der sich auf Kernaufgaben fokussiert und die Selbstverantwortung der Bürger fördert, benötigt weniger Steuern. Das ist die politische Linie des Fürstenhauses in Liechtenstein.“ Zudem bezahlen Reiche hierzulande ohnehin einen Großteil der Steuern. Die oberen 10 Prozent der Einkommensbezieher stehen für 37 Prozent der gesamten Steuereinnahmen, wie Zahlen des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2018 zeigen. Das ist so viel, wie die unteren 70 Prozent zusammen entrichten.

Laut Klinkner gehe es den Stiftern gleichwohl nicht bloß um ein anderes Steuersystem. Viele wollten einen wirtschaftlichen Standort außerhalb der EU haben und das Vermögen international diversifizieren.

***

Elias Huber arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und schreibt vor allem über Konjunktur, Edelmetalle und ETFs sowie die ökonomische Lehre der Österreichischen Schule. 


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